Abmahnung One-Wheel - Mirco Nass e.K.
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dreger IP Legal, Düsseldorf, vor, die im Namen der Firma One-Wheel Inhaber Mirco Nass e.K., Husumer Str. 71, 24941 Flensburg, ausgesprochen worden ist.
Vorwurf der Abmahnung ist eine Markenverletzung durch Nutzung der Zeichen
EXC, Beast, 690, SMC, 125, 390, 1290
im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Aufklebern für Motorräder/Motorradfelgen.
Es werden weitreichende Unterlassungs-, Auskunfts-, Rechnungslegungs-, Schadensersatz und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Die Abmahnung hat es regelrecht „in sich“, wirft mehrere Fragen auf und sollte deshalb keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden.
Zunächst einmal wird der Empfänger darauf hingewiesen, dass Herr Mirco Nass als Inhaber der Firma One-Wheel e.K. über seinen eigenen Onlineshop unter one-wheel.de erfolgreich Felgenaufkleber für Motorradfelgen vertreibe. Ebenso vertreibt Mirco Nass entsprechende Produkte über seinen gewerblichen eBay-Shop unter dem Verkäufernamen „onewheel24“ und unter Amazon unter dem Verkäufernamen „One-Wheel e.K.“. Ebenfalls sei Mirco Nass Inhaber der nachfolgenden Wortmarken, die beim Deutschen Patent und Markenamt angemeldet seien:
„EXC“ (DE302022231103), „Beast“ (DE302022231088 EM018908483), „690“ (DE3020222231100 EM018908588), „SMC“ (DE302022231102 EM018908581), „125“ (DE302023204829 EM018908560), „390“ (EM018908479) und „1290“ (DE 3020232048260 EM018908481).
Die Marken würden Schutzwirkung für
Klasse 12: Radfelgen für Motorräder
Klasse 16: Aufkleber, Stickers [Papeteriewaren];
Klasse 17: Selbstklebende Kunststofffolien für gewerbliche Zwecke; Klebefolien aus Kunststoff für Fertigungszwecke
genießen.
Dem abgemahnten Onlinehändler wird sodann vorgehalten, dass er die Marken EXC, Beast, 690, SMC, 125, 390 und 1290 für Felgenaufkleber für Motorradfelgen genutzt habe, obwohl zu keinem Zeitpunkt die Zustimmung zur Verwendung der geschützten Wortmarken eingeräumt worden sei.
Die von Herrn Mirco Nass angebotenen Produkte verfügten über eine außerordentlich hohe Qualität. Die angebotenen Motorradfelgenaufkleber würden durch Mirco Nass nach höchsten Anforderungen in Sachen Qualität hergestellt und unter den eingetragenen Wortmarken erfolgreich vertrieben. Ein Hauptziel des Herrn Nass bestünde darin, dass sich insbesondere die hohen Qualitätsstandards der Marken auf dem Markt durchsetzen. Aus diesem Grund bestünde das vorderste Interesse darin, dass die von Mirco Nass angebotenen Produkte nicht mit möglicherweise minderwertigen Produkten in Qualität und Ausführung auf dem Markt verwechselt werden.
Durch den Vertrieb der Aufkleber unter den geschützten Marken liege schon unmittelbare Verwechslungsgefahr zumindest aber Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne vor. Der Empfänger der Abmahnung benutze das streitgegenständliche Zeichen markenmäßig als Produktbezeichnung für identische Waren, für die die Marke der Firma One-Wheel Inhaber Mirco Nass e.K. Schutz genießt. Die markenrechtlich geschützten Zeichen würden markenmäßig auf den Felgenaufklebern benutzt, so die weiteren Ausführungen der Kanzlei Dreger IP Legal. Hierin sei keine reine Modellbezeichnung zu sehen, denn die Darstellung sei als markentypische Hervorhebung zu qualifizieren. Die Zeichen seien großflächig durch Hervorhebung und blickfangmäßige Herausstellung auf dem Produkt abgebildet, worin ein eindeutiger Herkunftshinweis zu sehen sei. Die Benutzung der Zeichen stelle bereits keine zulässige Bestimmungsangabe als Zubehör oder Ersatzteil dar. Ungeachtet der Angabe „passend für“ fehle es an der Erforderlichkeit einer solchen Angabe.
Dem Empfänger der Abmahnung wird anschließend unterstellt, dass er die Zeichen in Anlehnung an die Motorradmodelle des Herstellers KTM nutze. Die unter dem Zeichen beworbenen Motorradfelgenaufkleber seien jedoch als solche nicht auf die Kompatibilität von Motorradfelgen des Herstellers KTM begrenzt. Stattdessen seien die beworbenen Aufkleber für Motorradfelgen der angegebenen Größe geeignet und somit nicht ausschließlich für die Motorradmodelle des Herstellers KTM.
Die Nutzung der Zeichen erfolge ausschließlich zu Werbezwecken die über die mit der notwendigen Leistungsbestimmung einhergehende Werbewirkung hinausgehen. Eine Nutzung, in der sich der Benutzer in den Bereich der Sogwirkung des bekannten Kennzeichens begibt, um von seiner Anziehungskraft, seinem Ruf und seinem Ansehen zu profitieren, ohne dafür eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen, unterfalle nicht der Privilegierung. Im Ergebnis stünde die Verwendung auch nicht im Einklang mit den Grundsätzen des lauteren Wettbewerbs. Aus den gleichen Gründen liege auch keine Benutzung ausschließlich zu beschreibenden Zwecken vor. Stattdessen würden die Marken der Firma One-Wheel Inhaber Mirco Nass e.K. für identische Waren genutzt (Doppelidentität). Der Vertrieb der Motorradfelgenaufkleber verletzte deshalb die Markenrechte von Herrn Nasse, was angesichts der bestehenden Doppelidentität keiner näheren Erläuterung bedürfe, so Rechtsanwalt Dirk Dreger in der Abmahnung.
Nach den Ausführungen zur (vermeintlichen) Rechtslage wird der abgemahnte Onlinehändler dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma One-Wheel Inhaber Mirco Nass e.K. abzugeben. Weil der abmahnenden Firma auch Schadensersatzansprüche zustehen würden, soll zudem Auskunft über die erzielten Umsätze und Erlöse, die gewerblichen Abnehmer sowie über Art und Umfang der getätigten Werbung erteilte werden. Der Schadensersatzanspruch soll zudem bereits jetzt dem Grunde nach anerkannt werden.
Letztlich werden Ansprüche auf Abmahnkostenerstattung geltend gemacht. Der abgemahnte Onlinehändler soll Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 € an die Kanzlei Dreger IP Legal zahlen.
Wir können im konkreten Fall insbesondere nicht empfehlen, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen und zurückzuschicken. Es sollte dringend vorher geprüft werden, ob und in welchem Umfang die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche begründet sind. Erst anschließend sollte nach weiterer Risikoabwägung entschieden werden, ob ggf. eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma One-Wheel Inhaber Mirco Nass e.K., Flensburg, wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung erhalten haben, können Sie sich gern im Rahmen eines kostenlosen und für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.
Der Schutz von Marken zählt genauso wie die Verteidigung gegen unberechtigte Angriffe zu unserem Tagesgeschäft.