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Abmahnung OLPAT GmbH

Abmahnung OLPAT GmbH durch Rechtsanwalt Joel Jan Smolibowski


Abmahnung OLPAT GmbH durch Rechtsanwalt Joel Jan Smolibowski

In letzter Zeit nehmen die Abmahnungen wegen angeblichen Impressumsverstößen wieder deutlich zu. So liegt uns nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der OLPAT GmbH aus Wachtberg durch Rechtsanwalt Joel Jan Smolibowski vor.

Mit dieser Abmahnung lässt die OLPAT GmbH einen angeblichen Verstoß gegen das Telemediengesetz unter Missachtung der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG beanstanden.

Derartige Impressums-Abmahnungen beschäftigen Gericht seit Jahren. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig. Nachstehend einige Beispiele:

Einzelunternehmer sollten im Umgang mit der Berufsbezeichnung "Geschäftsführer" in Impressums oder auf Werbeträgern Vorsicht walten lassen.

Impressum bei Facebook unter Info

Impressumspflicht bei Facebook

Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum 

Impressumspflicht gilt auch bei fehlenden Bestell- und sonstigen Interaktionsmöglichkeiten im Internet

Impressumspflicht auch bei Google-plus

Verweisungen genügen der "Impressums"-Pflicht nicht 

Impressumspflicht bei eBay

Fehlende Impressumsangaben zum Vertretungsorgan einer Kapitalgesellschaft

Betrachtet man das Impressum der OLPAT GmbH wird man feststellen, dass die OLPAT GmbH durch die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer im Impressum ebenfalls nicht die gesetzlichen Vorgaben für ein Impressum erfüllt.


Abmahnung Olpat GmbH



Wenn auch Sie eine Abmahnung der OLPAT GmbH durch Rechtsanwalt Joel Jan Smolibowski erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall davon ab, eine möglichweise mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zur Unterschrift zu bringen. Hierbei sollten Sie insbesondere beachten, dass eine solche mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung lediglich einen Vetragsentwurf darstellt. Bei unveränderter Unterzeichnung dieses Vertragsentwurfs würde sodann ein wirksamer und ein Leben lang verbindlicher Vertrag mit der OLPAT GmbH zu Stande kommen.

Auch sollten die mit der Abmahnung eingeforderten Kosten der Abmahnung nicht ohne eingehende rechtliche Prüfung gezahlt werden. Wenn mit der Abmahnung der OLPAT GmbH solche Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert in Höhe 10.000,00 €, somit 745,40 € eingefordert werden, scheint dieser Gegenstandswert -zumindest im Einzelfall- übersetzt.

Update 04.06.2014: Herr Oliver Misch fordert uns auf, innerhalb von 48 Stunden vorstehenden Beitrag von unserer Internetseite zu entfernen oder den Namen der Gesellschaft zu zensieren. 

Update 04.08.2014: Uns liegen weitere Abmahnungen der Firma Olpat GmbH durch Rechtsanwalt Joel Smolibowski vor. Es fällt auf, dass den Abmahnungen jeweils eine Kostenrechnung des Kollegen Smolibowski beigefügt ist, die an den Empfänger der Abmahnung adressiert ist, obwohl dieser gerade nicht Auftraggeber des RA Smolibowski ist. Richtigerweise müsst die Rechnung auf die Firma Olpat GmbH lauten. Diese hätte sodann einen Erstattungsanspruch gegen den (berechtigterweise) Abgemahnten.

Auch lassen einen so manche Unterlassungserklärungen staunen. So wird einer Abmahnung die nachfolgende Unterlassungserklärung mit der Aufforderung zur unterzeichneten Rücksendung beigefügt.

„Unterlassungs- und Unterwerfungserklärung

Hiermit verpflichtet sich

[Anschrift]

- Unterlassungsschuldnerin -
rechtsverbindlich, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung einer
allgemein verbindlichen, das heißt auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden
Klärung des zu unterlassenden Verhaltens, gegenüber der

Firma Olpat GmbH, Gimmersdorfer Strasse 55, D 53343 Wachtberg
- Unterlassungsgläubigerin -
1.
Es ist ab sofort zu unterlassen, auf der Internetseite [URL]. Konkret haben Sie es zu unterlassen,
sich als Geschäftsführer zu bezeichnen, da der Verbraucher entgegen der in §5 UWG Abs. 1 Nr. 3
normierten Vorschriften in die Irre geführt wird.
2.
für den Fall jeder zukünftig eintretenden schuldhaften Verletzung des Unterlassungsversprechens zur
Zahlung von jeweils 1.000,- Euro an die Unterlassungsgläubigerin, deren Höhe vom zuständigen Gericht
überprüft werden kann.
3.
Darüber hinaus anerkennt und verpflichtet sich die Unterlassungsschuldnerin die im Zusammenhang mit
der Abmahnung des unter 1 dieser Unterlassungserklärung zu unterlassenden Verhaltens entstandenen
Kosten der Rechtsanwälte Raths/Smolibowski/Dr. Wessely, z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Joel Smolibowski,
Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef, gemäß der beigefügten Kostenrechnung 14-00134 in Höhe von
215,00 Euro auf das Konto [Kontodaten] bei der Stadtsparkasse Bad Honnef zu überweisen.“

Was mit der vorgegebenen Formulierung „Es ist ab sofort zu unterlassen, auf der Internetseite [URL]. Konkret haben Sie es zu unterlassen, sich als Geschäftsführer zu bezeichnen, da der Verbraucher entgegen der in §5 UWG Abs. 1 Nr. 3 normierten Vorschriften in die Irre geführt wird“ gemeint sein könnte, bleibt schleierhaft. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR in die Unterlassungserklärung aufgenommen wird, wenn die Höhe der Vertragsstrafe „vom zuständigen Gericht überprüft werden kann“.


Update 07.08.2014: Und wieder geht uns eine Abmahnung der OLPAT GmbH, Gimmersdorfer Straße 55, 53343 Wachtberg, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Misch, vor.

Diese Abmahnung wird ebenfalls durch Rechtsanwalt Joel Smolibowski von der Kanzlei Raths/Smolibowski/Dr. Wesseoy, Hauptstr. 27, 53604 Bad Honnef, ausgesprochen. Erneut und serienbrief- sowie textbausteinartig lässt der Geschäftsführer Oliver Misch darin im Namen seiner OLPAT GmbH eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung ("Impressum") beanstanden. Auch diese Abmahnung weist die vorbeschriebenen Mängel auf, insbesondere in Bezug auf die durch RA Joel Smolibowski vorformulierte und der Abmahnung beigefügte "Unterlassungs- und Unterwerfungserklärung".

Betrachtet man das Handelsregister in Bezug auf die OLPAT GmbH, finden sich auszugsweise folgende Informationen:

Neueintragungen

31.10.2011

OLPAT GmbH, Bonn, Gebr.-Wright-Str. 55, 53125 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2011. Geschäftsanschrift: Gebr.-Wright-Str. 55, 53125 Bonn. Gegenstand: - die Programmierung von Online-Anwendungen; - Erstellung von Online-Designs; - Betreiben von Online-Portalen im Internet; - Verkauf von Werbeflächen im Internet; - Ver- und Ankauf von Projekten im Internet; - Bereitstellung von Domains; - Webhosting; - Ver- und Ankauf von Domains. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: (...) Geschäftsführer: Misch, Oliver, Bonn, *14.06.1991, einzelvertretungsberechtigt (...)

Veränderungen

03.01.2014

HRB 18963:OLPAT GmbH, Bonn, Gebr.-Wright-Str. 55, 53125 Bonn.Änderung zur Geschäftsanschrift: Gimmersdorfer Straße 55, 53343 Wachtberg.

Da die Abmahnungen offensichtlich nicht abreißen, sind wir gespannt auf die zukünftigen Entwicklungen und werden weiter berichten...

Update 15.08.2014: Manchmal fehlen einem die Worte!
Heute erreicht uns eine weitere Impressums-„Abmahnung“ der der OLPAT GmbH aus Wachtberg durch Rechtsanwalt Joel Jan Smolibowski. In dieser Abmahnung ist in Bezug auf die im Impressum zu machenden Angaben allen Ernstes kurz und knapp zu lesen:

„Zudem geben Sie keine Steuernummer an, obwohl dies nach den gesetzlichen Vorschriften angezeigt ist.“

Liebe Verantwortliche der OLPAT GmbH, bitte nennen Sie mir (am besten unter Nutzung der Kommentarfunktion) die gesetzlichen Vorschriften, nach denen eine Steuernummer im Impressum angezeigt ist!

Die Forderung, eine Steuernummer im Impressum anzugeben, zeugt von völliger Unkenntnis der rechtlichen Anforderungen. Offenbar verwechselt die OLPAT GmbH die Vorschriften zu Pflichtangaben auf Rechnungen (§14 UStG) mit denen zu den Pflichtangaben im Internet (§5 Nr.6 TMG).

§5 TMG bestimmt hierbei: Wer über eine USt.-ID-Nummer verfügt, muss diese im Impressum angeben.

Wer über keine USt.-ID-Nummer Nummer, aber über eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach §139c AO verfügt, muss diese angeben.

Wer aber weder über eine USt.-ID-Nummer und noch Wirtschafts-Identifikationsnummer verfügt, muss gar keine Nummer angeben, auch nicht die Steuernummer!

Die Angabe einer Steuernummer im Impressum kann sogar gefährlich sein, da die Steuernummer eine Art "Pin-Code" zu Ihrer Steuerakte beim Finanzamt darstellt!

Also NIEMALS die Steuernummer im Impressum angeben!


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Ralph Schulze

    10 Juni 2014 um 20:19 |
    Ich bekam heute ebenfalls von der Geschäftsführung des abmahnenden Unternehmens per Mail die Aufforderung, den Beitrag über diese Abmahnung samt Verweis zur Quelle (123recht.net) zu löschen. Man wünsche nicht, das die Gesellschaft und damit verbundene Marke in diesem Zusammenhang im Internet erscheint … und damit auch noch Traffic generiere.
    Da werden einem wohl nun die Folgen des eigenen Handelns bewusst …

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