Abmahnung Oliver Steffens
Herr Oliver Steffens spricht durch seine Kanzlei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.
Von dieser Abmahnung ist das Marktsegment
Kfz-Fußmatten
betroffen.
Mit dem Abmahnschreiben lässt Herr Oliver Steffens das eBay-Angebot eines Mitbewerbers rügen.
Konkret wird beanstandet:
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40-EUR-Klausel).
Mit dem Abmahnschreiben des Herrn Oliver Steffens wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Ersatz von Abmahnkosten aufgefordert. Bei der Abmahnung des Herrn Oliver Steffens fällt weiter auf, dass sich Herr Oliver Steffens eine Gewinnabschöpfung und Auskunftsansprüche vorbehält.
Die dem Abmahnschreiben beiliegende vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass diese zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte.
Ebenso kann nicht empfohlen werden, die Abmahnungen des Herrn Oliver Steffens als bloße „Abzocke“ oder reine „Massenabmahnung“ abzutun.