Abmahnung Olaf Nimtz
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Olaf Nimtz, Helmstedterstr. 1d, 39167 lrxleben, vertreten durch die Kanzlei der LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte, vor.
In der Abmahnung behaupten die Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg zunächst, dass Olaf Nimtz Mitbewerber des Empfängers der Abmahnung sei.
Sodann wird dem Empfänger der Abmahnung vorgehalten, dass Herr Olaf Nimtz festgestellt haben will, dass zahlreiche Waren unter eBay angeboten würden, ohne dass dabei angezeigt würde, dass der Abgemahnte gewerblich handelt. Aus dem Bewertungsprofil ergebe sich, dass der Empfänger der Abmahnung nicht mehr im privaten Bereich, sondern als gewerblicher Anbieter handele.
Hierdurch erwecke der Empfänger der Abmahnung den unzutreffenden Eindruck, dass er Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts tätig sei. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 23 des Anhangs zum UWG dar, so die Rechtsanwälte LoschelderLeisenberg in der Abmahnung weiter.
Der Empfänger der Abmahnung wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten von Olaf Nimtz aufgefordert.
Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von 20.000,00 € an die Kanzlei der Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte gezahlt werden.
Die der Abmahnung beigefügte und durch Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist deutlich zu weit gefasst und schießt damit weit über das Ziel des rechtlich Erforderlichen hinaus.
Auch sonst wirft die Abmahnung, die die Kanzlei der LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte im Namen des Herrn Olaf Nimtz ausgesprochen hat, mehrere Fragen auf.
In diesem Falle konnten wir keinesfalls empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung in der vorformulierten Form zu unterzeichnen.
Update 03.05.2016: Weitere Abmahnung der Kanzlei Loschelder Leisenberg für Olaf Nimtz
Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Olaf Nimtz, Helmstedterstraße 1d, 39167 lrxleben, durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg vor. In der Abmahnung wird angeführt, Herr Olaf Nimtz vertreibe eine breite Palette an Computerzubehör und Elektronikartikel über die Plattform io-shield.de. Erneut beanstandet Herr Olaf Nimtz den angeblich gewerblichen Handel auf der Plattform eBay ohne entsprechende Pflichtinformationen.
In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:
„Sie erwecken somit den unzutreffenden Eindruck, dass sie Verbraucher oder nicht für Zwecke ihres Geschäfts tätig sind. Dies stellt einen Wettbewerbsverstoß gemäß Paragraf 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nummer 23 des Anhangs zum UWG dar.
Darüber hinaus haben Sie gem. § 5 TMG haben Sie als Diensteanbieter u.a. den Namen und die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG). Das Unterlassen dieser Angaben stellt ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß gern. § 3 a UWG dar.
Schließlich belehren Sie den Verbraucher nicht über sein gesetzliches Widerrufsrecht, obwohl dies in den §§ 312 d Absatz 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB vorgeschrieben ist. Auch dies stellt einen Wettbewerbsverstoß gern. § 3 a UWG dar.“
Der Streitwert der Abmahnung, die von Ende April 2016 stammt, und in der Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Abmahnkosten auf den März (!) 2016 gesetzt werden, wird seitens der Kanzlei Loschelder Leisenberg mit 20.000 beziffert.
Kommentare (1)
Wolfgang Peters
auch ich habe jetzt eine Abmahnung von Herrn Olaf Nimtz über die Kanzlei Loschelder Leisenberg bekommen. abgesendet am 29.04.2016. gesetzte Frist 6. März 2016. Eine Vollmacht liegt nicht bei, es wird nur versichert sie sei vorhanden. Ansonsten Streitwert 20.000 Euro.
Haben Sie einen Vorschlag?
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