• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Nintendo Co. Ltd. und Nintendo of Europe GmbH wegen Slot-1 Adapterkarten für Nintendo DS


Die Firma Nintendo Co. Ltd. und deren deutsche Tochtergesellschaft, die Firma Nintendo of Europe GmbH, lassen derzeit urheberrechtliche Abmahnungen wegen des Verkaufs sogenannter Slot-1 Adapterkarten für die „Nintendo DS“ und „DSi“ Konsolen durch die Kanzlei SJ Berwin LLP Rechtsanwälte aussprechen.

Mit der Abmahnung wird zunächst ein urheberrechtlicher Anspruch nach § 95a UrhG geltend gemacht. Der Vorwurf erstreckt sich darauf, dass mit den Slot-1 Adapterkarten für die „Nintendo DS“ und „DSi“ Konsolen, die in die Europäische Union eingeführt, dort angeboten oder vertrieben werden, die –urheberrechtlichen- Sicherungsmechanismen der Firma Nintendo Co. Ltd. umgangen werden können. So sein unter anderem das Abspielen raubkopierter Spiele und somit die Umgehung des Kopierschutzes der Firma Nintendo Co. Ltd. durch diese Maßnahmen möglich.

Betroffen sind gewerbliche Händler, die diese Slot-1 Adapterkarten in Deutschland anbieten.

Weiter wird markenrechtlich beanstandet, dass auf den Slot-1 Adapterkarten im Speicher das Nintendo Markenzeichen vorhanden sei, welches beim Starten der Konsole angezeigt werde. Hierzu habe die Firma Nintendo Co. Ltd. nicht zugestimmt.

Zudem wird ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 4, 8 UWG geltend gemacht, zumal durch den Verkauf der Slot-1 Adapterkarten der Vertrieb von legalen Spielen der Firma Nintendo Co. Ltd. beeinträchtigt werde.

Der Gegenstandswert wird seitens der Firma von der Firma Nintendo Co. Ltd. beauftragten Kanzlei SJ Berwin LLP Rechtsanwälte mit 200.000 EUR beziffert. Für den Fall einer fristgerechten Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages würde seitens der Firma Nintendo Co. Ltd. auf weitere Kostenerstattungsansprüche verzichtet. Hiervon ausgenommen sind jedoch Schadensersatzansprüche.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland