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Abmahnung Nikon GmbH

Abmahnung Nikon GmbH durch die Rechtsanwälte Beise & Munscheid


Abmahnung Nikon GmbH

Die Nikon GmbH spricht durch die Rechtsanwälte Beise & Munscheid eine marken- und urheberrechtliche Abmahnung aus.

In der Abmahnung der Nikon GmbH wird zunächst beanstandet, dass der Empfänger der Abmahnung ein Produkt der Nikon Corporation in Deutschland verkauft haben sollte, welches jedoch nicht für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmt war. Dies wurde im Zuge einer sogenannten Cash-Back-Aktion durch die Nikon GmbH festgestellt.

In der letzten Zeit mussten wir feststellen, dass hauptsächlich Markenartikelhersteller zunehmend auf derartige Cash-Back-Aktionen setzen, um so den Markt und somit auch die Händler, die entsprechende Produkte verkaufen, zumeist in Bezug auf die Preisgestaltung zu überwachen. Im Zuge einer solchen Cash-Back-Aktion erhält der Kunde einen Anreiz dahingehend, dass der Hersteller ihm bei Übersendung einer Kopie der Rechnung eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises anbietet. Durch die Übersendung der Rechnungskopie an den Hersteller kann dieser die verkauften Produkte als auch die Einhaltung der vom Hersteller anvisierten Preise kontrollieren.

Im vorliegenden Fall hat die Nikon GmbH auf diese Art und Weise festgestellt, dass ein Produkt zum Verkauf gebracht wurde, welches jedoch nicht für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmt war. Hierdurch verstößt der Verkäufer gegen entsprechende Markenrechte der Nikon GmbH. Diese fordert den Empfänger der Abmahnung daher auf, sich durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Produkte, die nicht für den Europäischen Wirtschaftraum bestimmt sind, auf dem Gebiet des europäischen Wirtschaftsraums zu veräußern. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die durch die Abmahnung entstandenen Kosten der Rechtsanwälte Beise & Munscheid tragen.

Weiter beanstandet die Nikon GmbH die unberechtigte Verwendung von Lichtbildern sowie Werbetexte im Internet zur Bewerbung von Original-Nikon-Produkten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Nikon GmbH erhalten haben sollten, raten wir in jedem Falle an, die Abmahnung erst zu nehmen. Die -insbesondere finanziellen- Folgen bei Nichtbeachtung einer solchen Abmahnung können ganz erheblich ausfallen. Dies zumal hier Streitwerte von 50.000 EUR für die Abmahnung veranschlagt werden.


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