Abmahnung NAVTEQ GmbH
Die Graf von Westphalen Rechtsanwälte mahnen u.a. im Namen der Firma NAVTEQ GmbH ab.
Gegenstand der Abmahnungen der Graf von Westphalen Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der NAVTEQ GmbH sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Software und Musikstücken (mp3) über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).
Betroffen sind insbesondere Internetnutzer, die die urheberrechtlich geschützten Werke
NAVTEQ (“Map24”)
durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und somit verbreiten.
Wir raten in jedem Fall dringend dazu an, die Abmahnungen der Graf von Westphalen Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der NAVTEQ GmbH ernst zu nehmen und die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu beachten. Ansonsten müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen rechnen.
Die den Abmahnschreiben der Graf von Westphalen Rechtsanwälte beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt daher vermeidbare Risiken. In keinem Fall sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnen und abgeben.
Ebenso wenig sollten Sie Abmahnkosten oder Schadensersatzforderungen ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt zahlen.