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Abmahnung Nadine Breitenstein

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Nadine Breitenstein


Abmahnung Nadine Breitenstein

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Nadine Breitenstein, 31134 Hildesheim, vor. Gegenstand dieser Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen der Frau Nadine Breitenstein gegen den Empfänger der Abmahnung wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.

Nach eigenen Angaben in der Abmahnung vertreibt Frau Nadine Breitenstein über ihren eigenen Online-Shop und im Rahmen ihrer eBay-Präsenz - u.a. unter dem Namen „kartenmedium-claire“ – gewerblich Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Kartenlegedecks, Esoterikliteratur, spiritueller Schmuck und andere spirituelle Hilfsmittel sowie spirituelle Lebensberatung über das Internet.

Im Rahmen der Marktbeobachtung feststellen musste Frau Nadine Breitenstein, dass der Abgemahnte sich mit seinen Angeboten wettbewerbswidrig gegenüber Frau Nadine Breitenstein verhalte.

Frau Nadine Breitenstein lässt sodann den fehlenden Link zur Online-Streitbeilegungsplattform gemäß der ODR-Verordnung, ein fehlendes Muster-Widerrufsformular, die fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung, irreführende Angabe zum Gefahrübergang und keine ordnungsgemäße Registrierung nach dem VerpackG beanstanden.

Insofern lässt Frau Nadine Breitenstein zur Unterlassung auffordern. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.171,67 EUR (einen Streitwert in Höhe von 20.000 EUR zu Grunde legend) zum Ausgleich bringen.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je Verletzungsfall und ist im Übrigen deutlich zu weit gefasst. Wir können insofern nicht dazu anraten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Nadine Breitenstein erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


UPDATE 18.07.2019: Weitere Abmahnung(en)

Uns gehen zwei weitere Abmahnungen zu, die Frau Nadine Breitenstein, Osterstr. 50, 31134 Hildesheim, vertreten durch die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft, Halle (Saale), aussprechen lässt.

Einerseits handelt es sich dabei um eine urheberrechtliche Abmahnung, mit der die Nutzung eines Fotos, an der Frau Breitenstein urheberrechtliche Schutzrechte zustünden, beanstandet wird. Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserkärung zu Gunsten von Frau Breitenstein abgeben und zu Ihren Gunsten ein Lizenzschadensersatz von 200,00 € zahlen. Zudem werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 6.000,00 € verlangt, die an die Kanzlei KEHL gezahlt werden sollen.

Andererseits lässt Frau Nadine Breitenstein auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Zur Begründung des Wettbewerbsverhältnisses wird erklärt, dass Frau Breitenstein über ihren eigenen Online-Shop und im Rahmen ihrer eBay-Präsenz - u.a. unter dem Namen „kartenmedium-claire“ - gewerblich Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Kartenlegedecks, Esoterikliteratur, spiritueller Schmuck und andere spirituelle Hilfsmittel sowie spirituelle Lebensberatung über das Internet vertreibe. Mit dieser Abmahnung wird gerügt

- unzureichende Datenschutzerklärung
- fehlender Link zur Online-Streitbeilegungsplattform gemäß der ODR-Verordnung
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- fehlende Angabe von Kontaktinformationen in der Widerrufsbelehrung
- fehlender Hinweis auf technische Schritte zum Vertragsschluss
- fehlender Hinweis auf Vertragstextspeicherung
- fehlender Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten
- fehlender Hinweis auf Vertragssprachen

Die abgemahnten Verstöße würden Nadine Breitenstein im Wettbewerb behindern, sodass ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. Auch hier soll der Empfänger der Abmahnung also eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten (Gegenstandswert/Streitwert: 35.000,00 €) an die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zahlen.

Beide Abmahnungen haben erhebliche (!) Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit aufkommen lassen, sodass es sich gelohnt hat, hier genauer hinzuschauen.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (17)

  • ich

    22 Oktober 2020 um 15:54 |
    Hallo ihr Lieben
    Das Gerichtsverfahren findet bald statt. Ich werde bis in die letzte Instanz gehen :) lasst euch das nicht gefallen.
    Und irgendwann kommt alles zurück zu ihr
    ;)

    antworten

  • 01 Oktober 2020 um 10:39 |
    Schade das es soweit kommen muss. Sie ist schon bisschen sehr rechthaberisch und will die Poolposition. Dadurch wird sie irgendwann alles verlieren. Denn wer nicht gönnt , teilt und "miteinander " lebt wird eingeholt von den eigenen Taten ..... Karma ole . Ich bin noch im Aufbau meiner seite u froh hier gefunden zu haben was rein soll sonst bin ich die nächste. Euch allen ganz viel Glück und tolle Kunden .

    antworten

  • Ich

    04 Juni 2020 um 11:23 |
    Im Übrigen gab es mittlerweile einige Urteile wegen Rechtsmissbrauch. Auch in oberen Instanzen. Ihr solltet euch an die anderen Betroffenen wenden und mal nachhaken. Der eine oder andere kann damit bestimmt was anfangen.

    antworten

  • Claudia

    30 Mai 2020 um 23:27 |
    Mir ist das ganze Gerede und die Drohungen suspekt vor gekommen, bin nun von der Dame blockiert weil ich meine Meinung geäußert habe, weil ich diese Verharmlosung von Corona kritisiert habe, wurde geschimpft.....das mag ich nicht !!
    Der geht's nur ums Geld machen !!
    Halte da lieber Abstand , die ist negativ !!

    antworten

    • Nane

      03 Juni 2020 um 20:38 |
      Das ist vollkommen normal. Sie ist weder kritikfähig, noch lässt sie andere Meinungen gelten. So suggeriert sie, dass sie nur Fans hat. Warum kann man wohl auch keine YouTube Videos kommentieren? Wundert mich ja, dass die alte Seite auf einmal weg war und die neue noch nicht mal die Hälfte von den vorherigen Abonnenten erreicht hat

      antworten

  • Brigitte

    17 Februar 2020 um 22:27 |
    Ja auch ich bin betroffen wir müssen jetzt zusammen halten und jeder soll sich melden bitte
    Gr Brigitte

    antworten

    • M.

      01 März 2020 um 12:39 |
      Wo kann man dich erreichen? Wir haben mittlerweile sehr viele Abmahnungen zusammen und es wurden auch schon Urteile gesprochen

      antworten

      • Brigitte

        08 März 2020 um 18:44 |
        Unter meiner E Mail kannst du mich erreichen LG Brigitte melde dich bitte

        antworten

        • Conny

          14 Juni 2020 um 13:13 |
          Brigitte,
          Wie könnte ich Dich erreichen ?
          Melde dich mal. Vg Conny

          antworten

  • Waltraud Lipp

    19 Januar 2020 um 15:03 |
    1.wettbewebsrechtliche Abmahnung erhalten am10.12.19 mit der Forderung einer Vertragsstrafe von € 2.500.- nach Einspruch meiner Anwältin 2. Abmahnung erhalten am 17.1.2020 mit einer Forderung von 1.242,84. Zahlbar innerhalb 2! Werktagen. Bei sonstiger Androhung eines Gerichtverfahrens und zusätzlichen Kosten. Die "Schadenssumme " wird mit 25.000,-€ bewertet!!!!!! Woraus dieser Schaden entstanden sein soll wird nicht erklärt. So macht sich die Dame leicht verdientes Geld auf Kosten von ein paar kleinen Kartenlegern.

    antworten

    • M.

      22 Januar 2020 um 16:57 |
      Liebe Waltraud, bitte melde dich mal bei den anderen Abgemahnten

      antworten

      • Ich

        08 Februar 2020 um 15:33 |
        Welche anderen? Wo finde ich diese?

        Lg

        antworten

  • ich

    25 Dezember 2019 um 21:46 |
    Auch ich bin betroffen, allerdings weiß ich gar nicht was diese..."Dame" von mir will... ich werde mir das natürlich nicht gefallen lassen...

    antworten

    • M.

      31 Januar 2020 um 19:20 |
      Auch an dich: melde dich mal bei den anderen Abgemahnten.

      antworten

  • Corina

    16 Dezember 2019 um 08:43 |
    Desweiteren ist bekannt, das Fr. Breitenstein mehr als 30 Konkurrenten, abgemahnt hat.
    Dunkelziffer ist unbekannt.
    Hier wäre zu prüfen ob ein rechtsmissbrauch vorliegt.

    antworten

    • Ich

      08 Februar 2020 um 15:34 |
      Gibt es eine Möglichkeit, mit ihnen, als selbst betroffener, in Kontakt zu treten? Lg

      antworten

  • Ellen

    18 Mai 2019 um 09:21 |
    Zumal Frau Breitenstein zur Bestellbestätigung immer noch keine Datei zur Widerufsbelehrung mitsendet und das ist nach deutschem Recht Pflicht. Sie weißt lediglich darauf hin in der zugesandten Bestellbestätigung, dass man diese durch Bestellabschluss akzeptiert sind. Hier wäre ein Fuss um sie selbst abzumahnen in der Tür.

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