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Abmahnung Mucola GmbH

Abmahnung Mucola GmbH durch die Kanzlei DENECKE - PRIESS & PARTNER


Abmahnung Mucola GmbH

Uns geht eine urheberrechtliche Abmahnung der Mucola GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christopher Klobut, Salzhemmendorfer Str. 2, 31020 Salzhemmendorf / OT Lauenstein, durch die Kanzlei DENECKE - PRIESS & PARTNER zu.

Nach Angeben in der Abmahnung betreibt die Mucola GmbH einen renommierten Online-Shop mit einem breit gefächerten Produktangebot, insbesondere in den Bereichen Büro, Wellness, Haus und Garten, Tierbedarf oder Spielwaren für die Kinder.

Individuelle Produktfotografien seien für einen Onlineshop extrem wichtiger Unique Content. Google sei in Deutschland mit einem Marktanteil von über 98 % die wichtigste Suchmaschine und der wichtigste Einstiegspunkt bei der Nutzung des Internets. Google würde bei seinem Ranking nach Wichtigkeit der jeweiligen Seite entscheiden. Individuelle Texte und vor allem individuelle Bilder seien wichtiger Content einer Webseite, und Google priorisiere in seinen Suchergebnissen Seiten die dem User individuellen und einmaligen Inhalt bieten.

Aus diesem Grund würde die Mucola GmbH besonders hohen Wert auf die Verwendung professioneller unikaler Auftragsfotografien zur Illustrierung ihrer Angebote legen.

Der Empfänger der Abmahnung soll unberechtigter Weise solches Bildmaterial (Bilder eine Beamer-Leinwand) in seinem Onlineshop verwendet haben, an dem der Mucola GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte (§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 Abs. 1, 31 UrhG) zustehen.

Das Recht zur Nutzung und öffentlichen Zugänglichmachung und / oder Vervielfältigung an dem Bildmaterial wurde dem Abgemahnten seitens der Mucola GmbH angeblich nicht eingeräumt. Die Nutzung des Bildmaterials auf der Internetseite des Abgemachten erfolgt somit widerrechtlich und würde gegen die Rechte der Mucola GmbH aus §§ 16, 19aUrhG verstoßen.
Insofern macht die Mucola GmbH durch die Kanzlei DENECKE - PRIESS & PARTNER ihr angeblich zustehende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend.

Insbesondere die geltend gemachten Auskunftsansprüche sind sehr weitreichend, wenn verlangt wird:

Sie haben uns gegenüber unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft über den Umfang der widerrechtlichen Verwendung des streitgegenständlichen Bildmaterials zu erteilen, insbesondere darüber, über welche Kanäle und auf welchen Medien Sie das Bildmaterial veröffentlich haben. In dieser Erklärung haben Sie umfassende und geordnete Angaben darüber zu machen:
• wann das gegenständliche Bildmaterial in Ihren internetauftritt eingebunden wurde,
• wann das gegenständliche Bildmaterial aus Ihrem Internetauftritt entfernt wurde,
• woher Sie das Bildmaterial bezogen haben,
• wer das Bildmaterial in Ihren Internetauftritt eingebunden hat,
• wie Sie das Bildmaterial verbreitet haben,
• ob Lizensierungen des Bildmaterials stattgefunden haben.

Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die durch die Auskunftserteilung erlangten Informationen in aller Regel dazu dienen, die konkrete Höhe des Schadensersatzes zu berechnen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Mucola GmbH durch die Kanzlei DENECKE - PRIESS & PARTNER erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


Ihr Ansprechpartner

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