Abmahnung Mike Schwarz Sven Reichen – Marke Templer – durch Rechtsanwalt Herbert A. Marx
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Herren Mike Schwarz, Freudenberg, und Sven Reichel, Kümmersbruck, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Herbert A. Marx aus Amberg, vor.
Gegenstand dieser markenrechtlichen Abmahnung ist eine angebliche Kennzeichenverletzung durch die Verwendung der Wort – Marke
Templer
im Rahmen des Verkaufs von Juwelier-, Schmuckwaren und Uhren über die Internethandelsplattform eBay.
In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Herbert A. Marx im Namen der Herren Mike Schwarz und Sven Reichel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Ebenfalls sollten Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR an Herrn Rechtsanwalt Herbert A. Marx erstattet werden.
Die (Wort-) Marke „Templer“, Registernummer 302008058909, ist am 15.09.2008 zugunsten von Mike Schwarz und Sven Reichel in den Nizza-Klassen 14, 25 und 26 angemeldet worden.
In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwalt Herbert A. Marx vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.
Aufgrund des hohen Streitwertes in Markenangelegenheiten sowie der damit einhergehenden Kostenrisiken können wir ebensowenig empfehlen, derartige Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen oder diese als Abzocke abzutun.
Lassen Sie sich daher umgehend nach Erhalt einer solchen Abmahnung durch einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, um so erhebliche Risiken für die Zukunft zu vermeiden.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.