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Abmahnung Mike Kretschmann „Onlineversand Leipzig“


Abmahnung Mike Kretschmann © kritiya - Fotolia.com

Herr Mike Kretschmann aus Leipzig, handelnd unter dem Amazon-Namen „Onlineversand Leipzig“, spricht über seine Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Batterien, Elektronikprodukte

betroffen.

Mit dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer lässt Herr Mike Kretschmann das Online-Angebot eines ebay-Händlers rügen.

Konkret wird beanstandet:

- Handeln als „privat“ obwohl kein Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote besteht.

Mit dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (Gegenstandswert: 15.000,00 EUR) aufgefordert.

Die durch die Rechtsanwälte Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass sie zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.
 
Ebenso kann nicht empfohlen werden, die Abmahnungen des Herrn Mike Kretschmann als bloße „Abzocke“ abzutun. 

Update: Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Mike Kretschmann („Onlineversand Leipzig“) durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer vor.

In der Abmahnung der ist zu lesen:

„Unsere Mandantin musste feststellen, dass Sie sich nicht an die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten. Sie deklarieren lhre Angebote als „privat", wobei keine ernsthaften Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote bestehen. Wir haben lhre Aktivitäten dauerhaft  und gerichtsverwertbar gespeichert.

In Ihren Angeboten verschaffen Sie sich erhebliche Wettbewerbsvorteile dadurch, dass Sie den Verbraucher nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, über seine Rechte informieren.

Dem Verbraucher steht im Fernabsatz ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das vollständig und zutreffend zu belehren ist. Eine solche Widerrufsbelehrung fehlt in lhren Angebote jedoch gänzlich.

Sie informieren den Verbraucher ferner nicht, wie vorgeschrieben, über lhre ldentität.“

Sodann wird der Empfänger der Abmahnung des Herrn Mike Kretschmann aufgefordert, die genannten Verstöße einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Gegenstandswert wird seitens der Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer mit 20.000 EUR beziffert. Hieraus resultieren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 859,80 EUR. Hinzu kommen noch die Kosten des Testkaufs.


UPDATE 18.02.2014: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die Mike Kretschmann, mittlerweile in seiner Funktion als Geschäftsführer der Firma Onlineversand Leipzig GmbH, Gerhard-Ellrodt-Str. 24, 04249 Leipzig, bei den Trierer Rechtsanwälten Diesel Schmitt Ammer in Auftrag gegeben hat.

Abgemahnt wird ein Privatverkäufer auf der Internethandelsplattform eBay, der allerdings – so Rechtsanwalt Dr. Frank Tenbrock in seiner Abmahnung – gewerblich handele. Darüberhinaus wird die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht als auch ein fehlendes Impressum beanstandet.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Onlineversand Leipzig GmbH fordern die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € nebst Testkaufkosten in Höhe weiterer 115,50 €.

Die der Abmahnung beiliegende und im Entwurf durch die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung geht jedoch deutlich über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderlich hinaus und sollte daher unter keinen Umständen in dieser Form unterzeichnet und zurückgegeben werden.

Vor dem Hintergrund, dass der Empfänger der Abmahnung darin eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu Gunsten der Firma Onlineversand Leipzig GmbH versprechen soll, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Mike Kretschmann finanzielle Interessen mit seiner Abmahnung verfolgt.

Da wir wiederholt von Abmahnungen erfahren, die Mike Kretschmann im Namen seiner Onlineversand Leipzig GmbH aussprechen lässt, sollten sich die Empfänger solcher Abmahnungen dringend durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, um so finanzielle Risiken von vornherein zu vermeiden.

UPDATE 28.11.2014: Onlineversand Leipzig GmbH ist insolvent

Die durch mehrere Abmahnungen bekannt gewordene Firma Onlineversand Leipzig GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Kretschmann, ist insolvent.

Zudem hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Dem Handelsregister ist weiter zu entnehmen, dass die Onlineversand Leipzig GmbH ausgelöst worden ist. Die Eintragung erfolgte von Amts wegen, § 65 Abs. 1 GmbHG.

Ob die Anzahl der Abmahnungen, die die Firma Onlineversand Leipzig GmbH durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer bzw. die damit einhergehenden Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen, ist unbekannt.

Aber zumindest drohen den Onlinehändlern von dieser Seite aus keine weiteren Abmahnungen mehr.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (5)

  • Der blonde Hans

    18 März 2014 um 17:53 |
    Richtig, Frank Hentschel, dass ist der Link, wo Mike Kretzschmann seine politische Laufbahn vorbereitet, Alternative für Deutschland, na Super und ich wollte diese Partei wählen. Jetzt nicht mehr, denn was hier mit den Abmahnungsmarathon des Onlineversandes Leipzig und seines Geschäftsführeres Mike Kretschmann läuft, hat nichts mit der Auslegung von Recht zu tun.Wo ist der Umsatz eigentlich größer, in den 2 kleinen Waren- Büros des Versandriesen Onlinehandel GmbH in der Gerhard- Ellrodtstr. in Leipzig oder auf dem Schreibtisch, wo die Abmahnungsfinanzen eingehen?

    antworten

    • Mut zur Wahrheit ...

      07 April 2015 um 22:02 |
      ... hat doch KEINER der Denunzianten auf dieser Kommntar-Seite. Jeder der hier Postenden mosert über die Art und Weise oder die Vorgehensweise des Mike Kretschmann, oder der Firma Onlineversand Leipzig und/oder Onlineversand Leipzig GmbH. Aber KEINER der Denunzianten hier gesteht, dass diese Person und diese Firmen erfolgreich SCHWARZHÄNDLER, SGB2- und STEUERBETRÜGER bekämpft hat und selbst die Deutsche Finanzbehörde von diesen Abmahnungen profitiert und diese UNTERSTÜTZT hat.

      JEDES Verfahren war nicht nur "Oma Hilde" oder "Opa Hermann", die/der mal ne zu viel gekaufte Batterie verkaufen wollte, sondern PROFIS mit Privataccounts, POFIS, die sich vorsätzlich den gesetzlichen Vorgaben entzogen und somit Verbraucher unberechtigt und rechtswidrig benachteiligten und/oder SGB2-Empfänger, die bereits Zuwendungen aus der Staatskasse bekamen und dennoch den Staat und die Solidargemeinschaft über ihre Schwarzverkäufe betrogen haben. Somit waren 100% aller Abmahnungen berechtigt.

      "Der größte Feind in unsrem Land ist und bleibt der Denunziant."

      Wer sich hier unter eine Pseudonym versteckt und als angeblicher "Betroffener" sein fragwürdiges Wissen zum Besten gibt hat es nicht besser verdient.

      Es gibt Gesetze, an die sich ALLE zu halten haben.

      antworten

    • Herbi

      06 Januar 2015 um 08:01 |
      Hallo
      Da ich auch von diesem Herrn genötigt wurde eine Unterlassung zu unterfertigen, frage ich mich nun.
      Ist mit der Insolvenz meine Vertragsschuld getilgt?
      Lgherbi

      antworten

    • Organ der Rechtspflege

      30 November 2014 um 17:07 |
      Als Kunde finde ich es auf deutsch zum Kotzen, wenn sich gewerbliche Anbieter auf Ebay oder Amazon einen 'privaten' Account zulegen und damit Sachmängelhaftung und Rückgaberecht ausschließen. Nebenbei spart man sich noch Umsatz- und Ertragssteuern. Die Finanzierung unseres Gemeinwesens können ja die Idioten übernehmen, die sich gesetzeskonform verhalten und dafür ihr Gewerbe auch noch mit erhöhtem Aufwand für Reklamation und Rücksendung betreiben.
      DAS ist moralisch verwerflich und verstößt nebenbei gegen gültige Gesetze.
      Daher geht es völlig in Ordnung, wenn solches Treiben mittels Abmahnung oder Unterlassungsklage beendet wird. Die geltend gemachten Streitwerte von 15-20 k€ und die daraus hervorgehende Gebührenforderung sind auch keinesfalls überzogen. Die hier geäußerte Wut über die 'bösen Abmahner' kann ich nicht nachvollziehen. Wer Dreck am Stecken hat, sollte die angebotene, kostengünstige Möglichkeit zur Streitbeilegung nutzen und froh sein, dass ihnen nicht sofort per einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage der Laden dicht gemacht wird.

      antworten

  • Frank Hentschel

    09 Februar 2014 um 22:11 |

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