Abmahnung Michal Piotr Konatowski
Erneut geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sandhage zu. Diesmal spricht Rechtsanwalt Sandhage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Michal Piotr Konatowski e.K., Nordhauser Strasse 26, Berlin, aus.
Herr Michal Piotr Konatowski e.K. betreibt unter der URL pk-shop24.de einen Onlineshop mit Lampen und Leuchtmitteln.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay durch fehlende Angaben in Bezug auf die Energieeffizienz gegen die EnVKV verstoßen zu haben.
Herr Michal Piotr Konatowski e.K. lässt durch die Kanzlei Sandhage insofern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Diese sieht eine Vertragsstrafe von 5.000,- EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Zudem werden von Herrn Michal Piotr Konatowski durch Herrn Rechtsanwalt Sandhage Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR, somit 911,80 EUR, eingefordert.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sandhage im Auftrag des Herrn Michal Piotr Konatowski e.K. im Briefkasten hatten, raten wir dringend dazu an, diese nicht als unseriöse Massenabmahnung abzutun. In jedem Fall sollten Sie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ernst nehmen und mit der nötigen Sorgfältigkeit agieren. Insbesondere sollte die mit der Abmahnung des Herrn Michal Piotr Konatowski e.K. durch die Kanzlei Sandhage übersandte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass durch die unveränderte Unterzeichnung dieser Vertragsvorlage ein lebenslanger Vertrag mit Herrn Michal Piotr Konatowski e.K. zu Stande kommt, aus dem Sie sich so gut wie nicht mehr lösen können.
UPDATE 30.05.2013: Weitere Informationen
Nachdem die Firma Konatowski e.K. offensichtliche mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage hat aussprechen lassen, war dies für uns Grund genug, um uns ein wenig mit dem Inhaber der Firma, Herrn Michal Piotr Konatowski sowie mit der Firma Konatowski e.K. selbst und deren Handel auseinanderzusetzen.
Zunächst fällt auf, dass die Firma Konatowski e.K. offensichtlich nur über die Internetseite pk-shop24.de aufzufinden ist. Die Domain pk-shop24.de ist nach unseren weiteren Recherchen erst am 20.03.2013 registriert worden - Domaininhaber ist Herr Michal Piotr Konatowski.
In dem dortigen Impressum des Internetauftritts pk-shop24.de finden sich sodann unter anderem die nachfolgenden Angaben:
Konatowski e.K.
Konatowski, Michal Piotr
Nordhauser Strasse 26
10589 Berlin
Handelsregisternummer: HRA 47937B
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Umsatzsteuernummer: DE 286420502
eMail: XXX
mobil: 01525 8XXX
Weitere Informationen über einen Internethandel der Firma Michal Piotr Konatowski e.K. haben wir nicht gefunden, sodass wir mutmaßen, dass es sich bei dem Internetauftritt pk-shop24.de um die einzige Handelsaktivität der Firma Michal Piotr Konatowski e.K. handelt.
Durchsucht man sodann das für jedermann öffentlich einsehbare Handelsregister, so stößt man unter Eingabe der Handelsregisternummer HRA 47937B auf folgende Veröffentlichung:
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRA 47937 B
(…)
Neueintragungen
11.03.2013
Konatowski e.K., Berlin, c/o Kitusa, Nordhauser Straße 26, 10589 Berlin, (Gegenstand: Reifenhandel, Leuchtmittelhandel, Hausmeister-Service, Kfz-Handel und Internethandel mit Kfz-Ersatzteilen.). Firma: Konatowski e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; c/o Kitusa, Nordhauser Straße 26, 10589 Berlin Inhaber:; 1. Konatowski, Michal Piotr, *02.06.1989, Berlin Rechtsform: Einzelunternehmen.
Soweit die Firma Konatowski e.K. also erst am 11.03.2013 in das Handelsregister neueingetragen worden ist, verwundert es doch sehr, dass sie keine 3 Monate nach ihrer Neueintragung mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Onlinehändlern durch die Sandhage Rechtsanwälte aussprechen lässt.
Weil es sich hierbei jedoch nicht um den ersten Fall handelt, bei dem die Rechtsanwälte Sandhage im Namen einer neugegründeten Firma mehrere Abmahnungen aussprechen, liegt der Verdacht nahe, dass es sich somit um ein wiederkehrendes Abmahnmuster handelt.
Dass die Firma Konatowski e.K. rein zufällig an die Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage geraten ist, um Abmahnungen aussprechen zu lassen, scheint schwer vorstellbar. Gegen einen bloßen Zufall spricht nämlich insbesondere der Umstand, dass der Inhaber Michal Konatowski eine „Freundschaft“ zu Rechtsanwalt Gereon Sandhage pflegt:
Eine weitere Freundschaft wird nach der öffentlich einsehbaren Selbstdarstellung des Herrn Michal Konatowski auch zu einem „Carsten Sippel“ gepflegt.
Carsten Sippel wiederum ist in unserer Kanzlei ebenfalls als „Abmahnmandant“ der Rechtsanwälte Sandhage bekannt (wir berichteten).
Da wir ferner davon ausgehen, dass in den kommenden Wochen noch mehr über die Abmahnungen, die die Firma Michal Piotr Konatowski e.K. durch die Kanzlei Sandhage aussprechen lässt, bekannt werden wird, werden wir an dieser Stelle bei Neuigkeiten fortlaufend berichten.
Abgemahnte können uns gern ihre Abmahnung unverbindlich zukommen lassen, damit das Ausmaß der Abmahnungen und damit ein möglicher Rechtmissbrauch einschätzbar werden.
UPDATE 05.07.2013: Weitere Abmahnung(en)
Wie schon fast aufgrund der Beteiligung der Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage zu erwarten war, sind uns in den vergangenen Wochen zahlreiche weitere Abmahnungen des Herrn Michal Piotr Konatowski bzw. seiner Firma Konatowski e.K. zugegangen. Es entsteht insoweit offensichtlich der Eindruck, dass es sich auch diesmal um Massenabmahnungen handelt, die die Betroffenen äußerst sorgfältig prüfen lassen sollten, um keine unnötigen Unterlassungserklärungen abzugeben oder Zahlungen an den Abmahner bzw. deren Anwälte leisten zu müssen.
Daher nochmals der Hinweis, dass Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung von Michal Piotr Konatowski e.K. und den Sandhage Rechtsanwälten dringend an einem im Wettbewerbsrecht / gewerblichen Rechtsschutz tätigen Fachanwalt wenden sollten, um Schlimmeres zu vermeiden.
UPDATE 11.07.2013: Zahlreiche Gründe für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnwelle
Im Laufe der letzten Wochen sind uns zahlreiche Gründe bekannt geworden, die dafür sprechen, dass auch die Abmahnungen, die die Sandhage Rechtsanwälte für Michal Piotr Konatowski e.K. aussprechen, rechtsmissbräuchlich sind. Auch scheint sich hier der Verdach zu erhärten, dass die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage sowie "Herr Konatowski" hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen sind und sich hierfür höchstwahrscheinlich noch persönlich zu verantworten haben werden.
Betroffenen wir daher nochmals dringend nahegelegt, weder Unterlassungserklärungen abzugeben noch Zahlungen zu leisten, ohne sich zuvor fachkundig beraten haben zu lassen.
UPDATE 02.08.2013: Schadensersatzanspruch gegenüber den Sandhage Rechtsanwälten?
Aus gegebenem Anlass weisen wir auch hier nochmals darauf hin, dass wir aufgrund einer Vielzahl von Informationen und Indizien den Verdacht haben, dass die Abmahnungen, die die Rechtsanwälte Sandhage im angeblichen Namen der Firma Konatowski e.K. ausgesprochen haben und derzeit auch weiterhin noch aussprechen, unzulässig sind.
Im Auftrage unserer Mandantschaft haben wir deshalb nunmehr sowohl die Rechtsanwälte Sandhage GbR als auch Frau Rechtsanwältin Katrin Sandhage sowie Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage persönlich als Gesamtschuldner auf Schadensersatz (nämlich der Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit) in Anspruch genommen.
Für den Fall, dass eine gerichtliche Durchsetzung der Schadensersatzforderung erforderlich wird, werden wir hier weiter berichten, um auch anderen Betroffenen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Abmahnvorgang vor diesem Hintergrund zu überprüfen / überprüfen zu lassen.
Sollten auch Ihnen Informationen über die Abmahnungen, die die Rechtsanwälte Sandhage im Namen der Firma Konatowski aussprechen, vorliegen, können Sie sich damit natürlich gern an uns wenden, um so letztlich die Chance für alle Abgemahnten noch weiter zu erhöhen.
UPDATE 22.08.2013: Weitere Abmahnungen / negative Feststellungsklage / Schadensersatz
Die Abmahnungen, die die Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage für die Firma Konatowski aussprechen, reißen nicht ab. Nahezu täglich erreichen uns weitere Abmahnungen, die sich jedoch nun nicht mehr ausschließlich gegen die fehlende Kennzeichnung nach der EnVKV richten. Neuerdings mahnen die Sandhage Rechtsanwälte auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sowie angeblich unzulässige AGB-Klauseln für die Firma Konatowski e.K. ab.
Auch wir waren indes zwischenzeitlich fleißig und haben für unsere Mandantschaft eine negative Feststellungsklage beim zuständigen Landgericht eingereicht, mit der das Nichtbestehen der in der Abmahnung behaupteten Unterlassungsforderung sowie des angeblichen Anspruchs auf Abmahnkostenerstattung nunmehr durch ein Gericht rechtsverbindlich festgestellt werden soll. Ob sich die Klage unserer Mandantschaft als "Präzedenzfall" eignet, wird abzuwarten bleiben - ebenfalls, wie die Beteiligten Konatowski und Sandhage hierauf reagieren werden.
Weiter haben wir einen Schadensersatzanspruch gegen die Sandhage Rechtsanwälte gerichtlich geltend gemacht, nachdem die außergerichtlichen Bemühungen ignoriert worden sind.
Wir werden weiter berichten und freuen uns über jede Reaktion oder Beteiligung oder Information...
UPDATE 28.08.2013: Sandhage Rechtsanwälte haben Widerspruch gegen Mahnbescheid erhoben
Zur Durchsetzung einer Schadensersatzforderung haben wir zunächst für unsere Mandantschaft den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids gegen die Rechtsanwälte Sandhage beantragt.
Gegen diesen Mahnbescheid haben die Sandhage Rechtsanwälte nunmehr Widerspruch erhoben, sodass die Frage, ob sich die Rechtsanwälte Sandhage in Bezug auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die Firma Konatowski schadensersatzpflichtig gemacht hat, nunmehr im sog. streitigen Verfahren, also einem "normalen" Gerichtsverfahren, zu klären sein wird.
Wir werden weiter berichten.
UPDATE 25.09.2013: Einstweilige Verfügung durch Michal Piotr Konatowski
In einem uns kurz bekannt gewordenen Fall haben die Sandhage Rechtsanwälte eine einstweilige Verfügung im Namen des Michal Piotr Konatowski beim zuständigen Landgericht beantragt. Die einstweilige Verfügung ist ohne mündliche Verhandlung erlassen worden.
Fraglich ist jedoch, weshalb die Rechtsanwälte Sandhage die einstweilige Verfügung im Namen des Herrn Konatowski persönlich (und nicht im Namen der abmahnenden Firma Konatowski e.K.) beantragt haben.
Da wir im Namen unserer Mandantschaft Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung erhoben haben, sind wir auf die Erklärungen der Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage gespannt.
Es wird ebenfalls abzuwarten sein, wie das Landgericht die zahlreichen offenen Fragen und Missbrauchsindizien im konkreten Streitfall bewerten wird.
Wir werden daher - wie gehabt - weiter berichten...
UPDATE 27.09.2013: Klage kann Michal Piotr Konatowski nicht zugestellt werden
Heute haben wir Mitteilung des LG Berlin erhalten, dass eine Klage eines Mandanten gegen Michal Piotr Konatowski diesem unter der Anschrift Nordhauser Straße 26, 10589 Berlin, nicht zugestellt werden kann. Der Empfänger sei unter der Anschrift nicht zu ermitteln.
UPDATE 14.10.2013: Konatowski + Sandhages nehmen einstweilige Verfügung zurück
Am Abend vor der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch gegen eine von den Rechtsanwälten Sandhage im Namen des Herrn Konatowski beantragten einstweiligen Verfügung wird der Antrag durch die Sandhage Rechtsanwälte zurückgenommen.
Dies entspricht den bisherigen Erfahrungen, die wir mit den Rechtsanwälten Sandhage gemacht haben und zeigt, dass dort nur wenig Interesse besteht, sich den zahlreichen Indizien für ein (wieder mal) rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten zu stellen.
Wir konnten das Gericht jedoch davon überzeugen, unserem Antrag, die Kosten des Verfahren Katrin und Gereon Sandhage unmittelbar aufzuerlegen, weiter nachzugehen.
Wir werden berichten...
UPDATE 10.12.2013: RAe Sandhage als vollmachtslose Vertreter zur Kostentragung verpflichtet
Wie mit unserem Update vom 14.10.2013 berichtet, haben die Sandhage Rechtsanwälte eine im Namen des Herrn Konatowski beantragte einstweilige Verfügung zurückgenommen.
Das zuständige Landgericht hat nun entschieden, dass die Sandhage Rechtsanwälte persönlich die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens als vollmachtslose Vertreter zu tragen haben.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 10.12.2013)
UPDATE 16.12.2013: RAe Sandhage zum Schadensersatz verurteilt
In einem von uns geführten Verfahren sind die Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage zum Schadensersatz verurteilt worden. Wir haben die Schadensersatzklage im Namen unserer Mandantin auf den "Abmahnmissbrauch" und dabei auf eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) gestützt.
Die beklagten Rechtsanwälte Sandhage haben sich erst gar nicht die Mühe gemacht, sich gegen die Klage zu verteidigen, sondern sind stattdessen nicht im Termin zur mündlichen Verhandlung erschienen und somit in die Säumnis geflüchtet.
Das daraufhin antragsgemäß ergangene Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 16.12.2013).
Die Chancen stehen jedoch gut, dass unsere Mandantin die Kosten zur Abwehr der Abmahnung, die die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage im Namen der Firma Konatowski ausgesprochen haben, nunmehr von den abmahnenden Rechtsanwälten ersetzt bekommt.
Dies ist nicht das erste Mal, dass sich die Sandhage Rechtsanwälte für ihr Abmahnwesen verantworten müssen und zivilrechtlich zur Haftung herangezogen werden.
UPDATE 27.02.2014: Weitere Schadensersatzklage gegen Gereon und Katrin Sandhage
Wir haben erneut für einen Mandanten Schadensersatzklage gegen die Sandhage Rechtsanwälte - also gegen Rechtsanwältin Katrin Sandhage und Rechtsanwalt Gereon Sandhage - eingereicht. Auch diesmal werden die Kosten, die unserer Mandantschaft zur Abwehr einer Abmahnung entstanden sind, eingeklagt.
Damit werden sich die Anwälte Sandhage ein weiteres Mal für ihre Massenabmahnungen im Namen der Firma Konatowski vor Gericht verantworten müssen.
Das oben erwähnte Versäumnisurteil ist übrigens zwischenzeitlich rechtskräftig.
UPDATE 18.12.2014: RAe Sandhage leisten freiwillig Schadensersatz und erkennen Verfahrenskosten an
Nachdem wir unter dem 27.02.2014 über die Einreichung einer weiteren Schadensersatzklage gegen Katrin Sandhage, Gereon Sandhage sowie die Rechtsanwälte Sandhage GbR berichtet haben, passierte nun etwas Unerwartetes: Kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung haben die beklagten Rechtsanwälte Sandhage die Schadensersatzforderung freiwillig beglichen und damit die Berechtigung ihrer Schadensersatzpflicht anerkannt.
Der Schadensersatzprozess war damit erledigt, sodass das AG Schöneberg nur noch über die Kosten des Rechtsstreits hätte entscheiden müssen.
Aber: Auch dem sind die Sandhage Rechtsanwälte zuvor gekommen - sie haben ebenso (freiwillig) anerkannt, die Kosten des Verfahrens tragen zu müssen.
Wir freuen uns daher für unsere Mandanten, dass die Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage den Klagevorwurf einräumen, ihre Funktion als "Organe der Rechtspflege" missbraucht zu haben, um durch Abmahnungen im Namen der Firma Konatowski Gebührenansprüche zu generieren und an der Errichtung des Abmahnkonstrukts beteiligt gewesen zu sein.