Abmahnung Michael Rudel „lets-sell!“ durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Michael Rudel, auf der Handelsplattform eBay handelnd unter dem Benutzernamen „lets-sell!“, vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vor.
Von der Abmahnung ist das Marktsegment
EDV- Artikel
betroffen.
Mit der Abmahnung lässt Herr Michael Rudel das Angebot eines Ebayhändlers rügen.
Konkret wird beanstandet:
- fehlerhaft AGB
- Fehler in der Widerrufsbelehrung
Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht.
Letztlich werden Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR) geltend gemacht.
Die durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte im vorliegenden Fall nicht ohne vorherige Beratung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden.