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Abmahnung Michael Brand, Firma Second Hand Stuhr


Abmahnung Michael Brand © kantver - Fotolia.com

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Michael Brand, handelnd unter der Bezeichnung „Secondhand Stuhr“, vertreten durch seine in Bremen ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Herr Michael Brand, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen "secondhandstuhr", läßt das ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden.

Betroffen ist das Marktsegment:

- Bekleidung (Herren-, Damen- und Kinderbekleidung).

Abgemahnt wird:

- fehlende Belehrung der Verbraucher über das Widerrufsrecht

Für den behaupteten Verstoß wird ein Gegenstandswert von 15.000,00 EUR angesetzt, sodaß darauf beruhend Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung in Höhe von 755,80 EUR gefordert werden.

Herr Michael Brand verlangt zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs vorsieht.

Ebenso sollen darin die Abmahnkosten anerkannt werden.

Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

UPDATE:

Die zahlreichen Abmahnungen des Herrn Michael Brand, vertreten durch den Bremer Rechtsanwalt Dr. Schenk, die seinerzeit noch unter der Bezeichnung "Secondhand Stuhr" ausgesprochen worden sind, werden nunmehr offensichtlich unter der ebenfalls Herrn Michael Brand zuzuordnenden Bezeichnung bzw. Firma

"Data Economy"

fortgeführt.

Abgemahnt wird insoweit nichts Neues - erneut werden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, etc. bei eBay-Händler beanstandet, strafbewehrte Unterlassungserklärungen gefordert und die für die Kanzlei Dr. Schenk offensichtlich üblichen Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (Gegenstandswert: 15.000,00 EUR) geltend gemacht.

Wir raten aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken weiter davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 


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