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Abmahnung Metin Dokel & Stefan Seus GbR

Abmahnung Metin Dokel & Stefan Seus GbR durch Kanzlei Hager Hülsen


Abmahnung Metin Dokel & Stefan Seus GbR

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Metin Dokel & Stefan Seus GbR, Hauptstr. 147, 63897 Miltenberg, durch die Kanzlei Hager Hülsen, Miltenberg, zu.

Mit dieser Abmahnung beanstandet die Metin Dokel & Stefan Seus GbR, die nach eigenen Angeben selbst auf der Handelsplattform eBay unter dem Verkäufernamen „wertreich“ mit Messern handelt sowie ein Ladengeschäft betreibt, Fehler in der Widerrufsbelehrung eines Mitbewerbers.

Zudem komme der Empfänger der Abmahnung seiner Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 nicht nach. Gemäß Artikel 14 dieser Verordnung sei dieser verpflichtet, einen Link zur sog. „Online-Streitbeilegungsplattform“ vorzuhalten, wobei dieser Link innerhalb des eBay-Angebots nicht „klickbar" sein müsse.

Diese „OS-Plattform" sei seit dem 15.02.2016 verfügbar und mittlerweile auch für Verbraucher in Deutschland zugänglich. In der gesamten Angebotsbeschreibung finde sich jedoch kein Hinweis auf diese Plattform.
Der Verstoß gegen die Informationspflicht aus Art. 14 stelle einen Rechtsbruch im Sinne von§ 3a UWG dar (LG Bochum, B. v. 09.02.2016, 1-14 0 21/16).

Die bereits durch einen einmaligen Verstoß indizierte Wiederholungsgefahr können nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden. Der Abmahnung der Metin Dokel & Stefan Seus GbR ist ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt. Zudem weist die auf die Folgen hin, dass dieser Entwurf einer Unterlassungserklärung vom Empfänger der Abmahnung nicht verwendet würde.

„Sofern Sie nicht den beigefügten Entwurf verwenden, so weisen wir Sie darauf hin, dass wir ohne weitere Ankündigung den Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft gerichtlich durchsetzen werden, wenn eine von Ihnen abgegebene strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.“

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 7.500 EUR beziffert. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung in Höhe von 612,80 EUR.


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