Abmahnung medical smoothcare AG durch Kanzlei Mayer und Marschall
Die Firma medical smoothcare AG lässt durch ihre in Freiburg ansässige Kanzlei Mayer und Marschall wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Von dieser Abmahnung ist das Marktsegment
unberechtigte Durchführung oder die unberechtigte Bewerbung von Faltenunterspritzungen
betroffen.
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Mayer und Marschall Rechtsanwälte lässt die Firma medical smoothcare AG das Angebot eines Zahnarztes rügen.
Im Hinblick auf Zahnärzte ist die Unterspritzung von Falten im Lippen- und Mundbereich nicht unumstritten. Insofern wird in dem Abmahnschreiben auf den Strafbefehl des AG Düsseldorf gegen einen Zahnarzt hingewiesen.
Mit dem Abmahnschreiben der Firma medical smoothcare AG wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 859,80 EUR aufgefordert.
Weiter soll ein pauschalierter Schadensersatz von 12.000 EUR gezahlt werden.
Die mit dem Abmahnschreiben der Firma medical smoothcare AG übersandte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass diese zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Beratung und Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.
Ebenso kann nicht empfohlen werden, die Abmahnungen der Firma medical smoothcare AG als bloße "Abzocke“ oder reine "Massenabmahnung“ abzutun.
Bei Rückfragen können Sie sich selbstverständlich auch gern an uns wenden.