Abmahnung Matthias Jungmann
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Matthias Jungmann, München, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Kamen, vor.
Mit seiner Abmahnung lässt Matthias Jungmann ein eBay-Angebot im Marktsegment Kosmetikartikel beanstanden. Konkret werden unvollständige Angaben zum Widerrufsrecht (fehlerhafte Widerrufsbelehrung, fehlendes Musterwiderrufsformular) sowie eine unzureichende Anbieterkennzeichnung (Impressum) gerügt.
Der von der Abmahnung betroffene eBay-Händler wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Matthias Jungmann abzugeben. Ebenfalls sollen die Kosten der Abmahnung auf dem Konto der Kanzlei Heidicker aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € zum Ausgleich gebracht werden.
Es kann in diesem Fall nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beiliegende und durch die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in unveränderter Form an den Abmahner Matthias Jungmann zurückzureichen.
Zudem haben wir erfahren, dass Matthias Jungmann bereits in der Vergangenheit mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Erscheinung getreten ist.