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Abmahnung im Markenrecht – Was Sie wissen müssen

Marken sind ein wertvolles Wirtschaftsgut und dienen Unternehmen dazu, sich von der Konkurrenz abzuheben und sich sowie den Leistungen - im wahrsten Sinne des Wortes - einen Namen zu machen. Doch immer wieder kommt es vor, dass Konkurrenten zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen nutzen oder dass Marken unbefugt genutzt, nachgeahmt oder in rechtswidriger Weise beworben werden. Markeninhaber haben das Recht, solche Verstöße abzumahnen und gegebenenfalls gerichtlich gegen die Markenverletzung vorzugehen.

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten oder möchten Sie als Markeninhaber gegen eine unrechtmäßige Nutzung vorgehen? Dann sollten Sie schnell, aber besonnen handeln. 

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Das Markengesetz (§ 14 MarkenG) sowie die Bestimmungen der Unionsmarkenverordnung (UMV) schützen eingetragene Marken und geben Markeninhabern das Recht, gegen unerlaubte Nutzung vorzugehen. Eine Markenverletzung liegt insbesondere vor, wenn:

  • Ein Dritter eine identische oder ähnliche Marke für dieselben oder ähnliche Waren und Dienstleistungen nutzt.
  • Das fremde Markenzeichen auf Produkten oder deren Verpackung angebracht wird.
  • Mit einer fremden Marke geworben wird, um Kunden auf das eigene Angebot zu lenken.
  • Plagiate oder Produktfälschungen verkauft werden
  • Waren oder Dienstleistungen unter einer fremden Marke angeboten, importiert oder exportiert werden.

Ein klassisches Beispiel ist der Verkauf von Produkten mit einem geschützten Markennamen, ohne die erforderliche Erlaubnis des Markeninhabers. Auch die Nutzung von Markennamen in Online-Shops, Werbeanzeigen oder als Suchmaschinen-Keywords kann zu Abmahnungen führen.

Allerdings gibt es auch Grenzen des Markenschutzes:

  • Eigennamen und Adressen dürfen genutzt werden, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht.
  • Beschreibende Begriffe oder allgemein gebräuchliche Bezeichnungen sind nicht schutzfähig.
  • Ersatz- und Zubehörteile dürfen mit einem klaren Hinweis auf die Originalmarke beworben werden.

Rechtsmissbräuchliche Markenabmahnungen: ein zunehmendes Problem

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass einige Markeninhaber Abmahnungen strategisch einsetzen, um Wettbewerber aus sachfremden Erwägungen heraus unter Druck zu setzen. Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt insbesondere vor, wenn:

  • Eine Marke nur mit dem Ziel eingetragen wurde, um Konkurrenten abzumahnen.
  • Unverhältnismäßig hohe Kosten oder Schadensersatzforderungen gestellt werden.
  • Die Abmahnung auf eine offensichtlich nicht schutzfähige Marke gestützt wird.

Wer zu Unrecht abgemahnt wird, sollte sich unbedingt gegen eine solche Vorgehensweise zur Wehr setzen.

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten haben?

Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen!

Eine Abmahnung im Markenrecht geht regelmäßig mit hohen Streitwerten/Gegenstandswerten einher. Daraus folgt einerseits, dass schon die geforderten Abmahnkosten in aller Regel jenseits der 1.000,00 € liegen. Andererseits folgt aus den im Markenrecht vorherrschenden Streitwerten, dass die Kostenrisiken bei gerichtlichen Auseinandersetzung sehr schnelle mehrere tausend Euro betragen können. Zudem enthalten die allermeisten Markenabmahnungen eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die weitreichende Verpflichtungen und Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Eine vorschnelle Unterschrift kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Daher gilt in jedweden Zweifelsfällen:

  • Abmahnung genau prüfen lassen – Ist die Abmahnung berechtigt oder überzogen?
  • Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben – Viele Erklärungen sind zu weit gefasst.
  • Rechtliche Möglichkeiten ausloten – Gibt es Verteidigungsstrategien oder Vergleichsmöglichkeiten?
  • Fristen beachten – Eine falsche Reaktion kann sehr hohe Kosten verursachen.
  • Anwalt für Markenrecht hinzuziehen - die enormen Risiken im Markenrecht sollten von Spezialisiten eingeschätzt und minimiert werden.

Wie kann man sich gegen eine unberechtigte Markenabmahnung wehren?

Falls Sie sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Verhandlung mit der Gegenseite: Oft lassen sich außergerichtliche Lösungen finden, um Kosten und Risiken zu minimieren.
  • Löschungsverfahren beim Markenamt: Falls die abmahnende Marke zu Unrecht eingetragen wurde oder rechtsmissbräuchlich verwendet wird, kann eine Markenlöschung beantragt werden.
  • Negative Feststellungsklage: Mit einer gerichtlichen Klärung kann festgestellt werden, dass kein Unterlassungsanspruch besteht und die Abmahnung unbegründet ist.
  • Kostenerstattung: unter bestimmten Voraussetzungen kann die Erstattung der Kosten der Rechtsverteidigung vom Abmahner verlangt werden.

Wurden Ihre Markenrechte verletzt?

Als Markeninhaber haben Sie das natürlich das gute Recht, gegen die unerlaubte Nutzung Ihrer Marke vorzugehen. Eine schnelle Reaktion ist entscheidend, um die weitere Nutzung zügig zu unterbinden, Schäden gering zu halten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die gängigste Maßnahme ist eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, um den Verletzer zur sofortigen Einstellung der Nutzung zu zwingen. Falls dieser nicht reagiert, können gerichtliche Schritte und womöglich sogar Eilverfahren (einstweilige Verfügungen) eingeleitet werden.

Warum wir als Anwalt für Markenrecht?

Unsere Anwaltskanzlei ist seit ihrer Gründung im Jahre 2006 auf das Markenrecht spezialisiert. Diese Spezialisierung wird durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (zu dem das Markenrecht zählt) ergänzt. Wir verfügen über umfassende Erfahrung sowohl auf der Seite der Markeninhaber als auch der Abgemahnten. Gern helfen wir daher auch Ihnen dabei:

  • Markenrechte effektiv durchzusetzen und Verstöße zu ahnden
  • Unberechtigte Abmahnungen abzuwehren und rechtliche Risiken zu minimieren
  • Kosten und finanzielle Schäden zu reduzieren, indem wir strategisch kluge Lösungen entwickeln

Ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder gegen eine Markenrechtsverletzung vorgehen möchten – kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung!

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