Abmahnung Manuela Syben
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Manuela Syben, Kirchdorfer Str. 3, 87534 Oberstaufen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, Berlin, vor.
Dem Empfänger der Abmahnung wird die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Angebot von Süßigkeiten auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen.
Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, dass der Empfänger der Abmahnung nach dem Umfang seiner Verkaufstätigkeit eindeutig als gewerblich handelnder Verkäufer einzuordnen sei, denn ab 25 über eBay abgewickelten Verkäufen liege ein gewerbliches Handeln vor.
Als gewerblich handelnder Verkäufer müsse jedoch eine „korrekte Widerrufsbelehrung“ erteilt werden, so Rechtsanwalt Dr. Losert in seiner Abmahnung weiter. Diesen Anforderungen soll die Belehrung in dem abgemahnten eBay-Angebot nicht genügen.
Ebenfalls wird dem Empfänger der Abmahnung vorgehalten, dass Frau Manuela Syben unter dem Pseudonym glitterfashionstore einen Online-Shop betreibe, in dem sie „gleiche Waren“ verkaufe, sodass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestünde. Die räumliche Entfernung zwischen der Abmahnerin Manuela Syben und dem Empfänger der Abmahnung stünde dem nicht entgegen.
Sodann weist RA Dr. Matthias Losert darauf hin, dass seiner Mandantin ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zustünde, auch bestehe ein Schadensersatzanspruch nach § 9 UWG.
Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb einerseits dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Frau Manuela Syben abzugeben.
Andererseits sollen Abmahnkosten, also Rechtsanwaltsgebühren zu Gunsten von Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € angefallen sein.
Weil Frau Manuela Syben jedoch an einer gütlichen und schnellen Beilegung interessiert sein soll, sei ihr daran gelegen, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Hierzu schlägt Rechtsanwalt Dr. Losert die Zahlung eines „einmaligen Pauschalbetrages“ vor, der deutlich unterhalb der geltend gemachten und konkret bezifferten Abmahnkosten liegt.
Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung wären sämtliche Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltsgebühren abgegolten. An dieses Angebot fühle sich Frau Manuela Syben allerdings nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gebunden. Wenn die Frist ungenutzt verstreicht, würde Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert seiner Mandantin die Durchsetzung ihrer Rechte gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Neben den Rechtsanwaltsgebühren zu seinen Gunsten müsste der Empfänger der Abmahnung dann noch die Gerichtskosten und die Gebühren für die Vertretung im streitigen Verfahren tragen.
Der Abmahnung der Frau Manuela Syben liegt eine durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die jedoch viel zu weit gefasst ist und damit in keinem Falle ohne vorherige Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen (Fach-) Anwalt unterzeichnet werden sollte.
Auch stellen sich im Hinblick auf diese Abmahnung viele Fragen, die sich auf deren Berechtigung und Begründetheit auswirken werden.
Betroffene sollten daher zwar die gesetzten Fristen beachten, aber keinesfalls vorschnell und unüberlegt handeln.
UPDATE 11.09.2014: Weitere Abmahnungen
Uns sind allein heute mehrere Abmahnungen zugegangen, die der Berliner Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert für die eBay-Händlerin Manuela Syben ausgesprochen hat. Nahezu wortidentisch werden angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei eBay abgemahnt. Hierfür verlangt RA Dr. Losert - neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Manuela Syben - jeweils Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 €, die auch in Form eines reduzierten "Schnellzahlerrabatts" abgegolten werden können.
In sämtlichen uns vorliegenden Fällen geht die eigentliche Gefahr für die Existenz der Abgemahnten jedoch von der der Abmahnung beigefügten und durch Rechtsanwalt Dr. Losert vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung aus.
Diese Unterlassungserklärungen sind so weitreichend gefasst, dass sie einem Blankoscheck für die Vereinnahmung von Vertragsstrafen gleichkommen. Die Empfänger solcher Abmahnungen sollten daher dringend fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen, schon allein um diese erheblichen Gefahren auszuschließen.
Allerdings liegen uns mehrere Anhaltspunkte dafür vor, die auf sachfremde, rechtsmissbräuchliche Abmahnmotive schließen lassen.
Betroffene können sich daher gern melden, damit all diese Indizien zusammengetragen und im Sinne aller Abgemahnten erforderlichenfalls gerichtlich verwertet werden können.