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Abmahnung Mahnaz Nikakhlagh wegen DSGVO

Abmahnung Mahnaz Nikakhlagh, Maleficent Beauty, wegen DSGVO


Abmahnung Mahnaz Nikakhlagh wegen DSGVO

Und wieder, kurz nach Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erreicht uns eine Abmahnung, die der Augsburger Rechtsanwalt Orhan Aykac (A ∙ Anwaltskanzlei) wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Bestimmungen der DSGVO ausspricht.

Abmahner ist diesmal nicht Erich Andreas Speck (wir berichteten), sondern Frau Mahnaz Nikakhlagh, handelnd unter „Maleficent Beauty“, Mansteinstr. 50, 20253 Hamburg.

Auch wenn diese Abmahnung immerhin auf den 28.05.2018 datiert, finden sich zumindest augenscheinlich keine signifikanten Unterschiede zu der 7-seitigen Abmahnung, die Rechtsanwalt Aykac nur 3 Tage zuvor, noch im Namen seines Mandanten Speck, ausgesprochen hat.

Auch hier wird zunächst umfassend dargelegt, dass die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar gelte und dass es keiner Umsetzung in nationales Recht bedürfe. Ebenfalls macht Rechtsanwalt Orhan Aykac grundlegende Ausführungen zur DSGVO sowie ihren Zielen und gesetzlichen Hintergründen. Abermals weist er in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Datenschutzverstöße zu Geldbußen von bis 20.000.000,00 € oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres führen können. Dieser Hinweis ist natürlich sachlich zutreffend, erweckt aber im konkreten Fall eher den Eindruck, als dass die Empfänger der Abmahnungen hierdurch eingeschüchtert werden sollen.

In dem jetzigen Fall wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, eine Internetseite zu betreiben, „wo die Datenschutzhinweise nicht an geeigneter Stelle sind, (…), obwohl die Pflicht darin besteht, auf Internetseiten, die betrieben werden, an geeigneten Stellen Datenschutzhinweise zu erstellen“, so Rechtsanwalt Aykac zur Begründung der Abmahnung wörtlich.

Nach weiteren rechtlichen Ausführungen wird der Empfänger der Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Auch hier sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 7.500,00 € auf das Kanzleikonto von Rechtsanwalt Orhan Aykac überwiesen werden.

Die Abmahnung wirft sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Fragen auf. Es lohnt sich definitiv, hier genauer hinzuschauen und die geltend gemachten Ansprüche nicht ungeprüft zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die beanspruchten Abmahnkosten, aber viel mehr noch für die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Mit derartigen Erklärungen binden Sie sich vertraglich für den Rest Ihres Lebens an den Abmahner und verpflichten sich u.a. dazu, im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € an die Abmahnerin zu zahlen – hier sogar „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“.


UPDATE 04.06.2018: Weitere Abmahnung

Noch während wir den vorstehenden Bericht über die Abmahnung entwerfen, erreicht uns eine weitere Abmahnung, die Rechtsanwalt Orhan Aykac von der A ∙ Anwaltskanzlei, Konrad-Adenauer-Allee 63, 86150 Augsburg, im Namen von Frau Mahnaz Nikakhlagh, Maleficent Beauty, Hamburg, ausspricht.

Neben der Frage, ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht und ob die gerügten Datenschutzverstöße überhaupt durch einen Mitbewerber abgemahnt werden können, ist derzeit noch offen, wer hier die treibende Kraft für die Aussprache der Abmahnungen ist. Wir können uns kaum vorstellen, dass eine Hamburger Unternehmerin tatsächlich ein rechtliches Interesse daran hat, einen angeblichen Mitbewerber am anderen Ende Deutschlands wegen einer fehlerhaften Datenschutzerklärung auf einer Internetseite zu disziplinieren und sich dadurch selbst einem hohen (mindestens) vierstelligen Kostenrisiko auszusetzen. Weil die Abmahnungen auffallend identisch und in einem sehr engen zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen worden sind, könnte es auch sein, dass vielmehr die dahinterstehende Anwaltskanzlei die offensichtlich bestehenden Unsicherheiten ausnutzen möchte, um hieraus – im wahrsten Sinne des Wortes – Kapital zu schlagen.

Wir werden sehen…

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Kommentare (6)

  • teena

    07 Juni 2018 um 10:57 |
    „Und sie frage sich schon, sagt Klaer, warum die Frau selbst kein Impressum auf ihrer Seite habe. Ruft man bei dem Beautysalon an, will sich die Frau nicht äußern. Sie spreche nur über die Kanzlei in Augsburg.“

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dsgvo-muenchner-haendler-und-ihre-angst-vor-professionellen-abmahnern-1.4004792

    antworten

  • Pjeer

    07 Juni 2018 um 07:02 |
    Jetzt hat sich die Dame auch in München bereitgemacht. Ich bin mal gespannt, ob der Bumberang an Sie zurückgeht und sie dann entsprechend mit Schadensersatz überhäuft wird. Alleine,das sie in Hamburg sitzt und keine Zulassung als Friseur besitzt und die halbe Branche verklagen will ist schon recht erstaunlich. Wir ziehen das jedenfalls rechtlich durch.

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  • S.R.

    07 Juni 2018 um 00:02 |
    Das kann doch nicht der Ernst sein vom Orhan.
    Die Webseite der Frau Mahnaz Nikakhlagh hat weder ein Impressum noch eine Datenschutzerklärung.

    antworten

  • Murat

    04 Juni 2018 um 18:37 |
    Fachanwalt? Im HTML-Quelltext Meta-Tags für SEO steht: Fachanwalt, Fachanwälte. Ist das irgendwo prüfbar? Und wenn nicht, darf das dann überhaupt so verwendet werden?

    antworten

  • Barney

    04 Juni 2018 um 17:40 |
    Der gute Herr RA hat vorsorglich sein Bild von seiner Kanzleihomepage entfernt, hat wohl doch ein bisschen Schiss, das da mal jemand vorbeikommt.

    Zum Glück hilft die Google-Bildersuche weiter

    antworten

  • teena

    04 Juni 2018 um 11:33 |
    sind das denn wirklich mitbewerber? "Dies setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmen auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen, ohne dass sich der Kundenkreis und das Angebot der Waren oder Dienstleistungen vollständig decken müssen."

    aber ein bissl doch schon, oder?

    Was machen denn die Beklagten?

    antworten

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