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Abmahnung Longchamp SAS

Abmahnung der Longchamp SAS Handtaschenmodell „Le Pliage"


Abmahnung der Longchamp SAS Handtaschenmodell „Le Pliage"

Uns liegt eine Abmahnung der Longchamp SAS, 12 Rue Saint-Florentin, 75001 Paris, vor.

In der Abmahnung der Longchamp SAS ist zunächst zu lesen, dass die Longchamp SAS neben einer Reihe weiterer Taschenmodelle und modischen Accessoires das Handtaschenmodell „Le Pliage" herstellt und vertreibt.

Die Taschen dieser Serie, von denen einige Abbildungen der Abmahnung beigefügt sind, seien seit über 20 Jahren in Deutschland auf dem Markt und würden hier und weltweit einzigartige Verkaufserfolge erzielen. Die von der Longchamp SAS verkauften Stückzahlen dieser Taschen seien über viele Jahre hinweg beständig gestiegen und betrugen in den letzten Jahren allein in Deutschland im Durchschnitt weit über 100.000 Stück/Jahr. Es dürfte sich damit um das meistgekaufte Handtaschenmodell in Deutschland handeln.

Diese Taschen der Longchamp SAS seien wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmungen geschützt, da sie über originäre wettbewerbliche Eigenart verfügen.
Diese liegt vor allem in dem Kontrast in Farbe und/oder Material zwischen den Henkeln und dem zwischen den Henkeln befindlichen Überwurf einerseits sowie dem Korpus der Tasche andererseits. Die wettbewerbliche Eigenart wird zusätzlich durch den beträchtlichen Bekanntheitsgrad dieser Taschen verstärkt (vgl. BGH GRUR 2005, 600 ff., 602 - Handtuchklemmen).

Die ausgeprägte wettbewerbliche Eigenart dieser Taschen der Longchamp SAS würde seit vielen Jahren von allen mit der Sache befassten Gerichten stets bestätigt und der Vertrieb von Imitaten, welche den gleichen Gesamteindruck aufweisen, verboten. Zum Beleg fügen die Bevollmächtigten der Longchamp SAS beispielhaft die Verbotsbeschlüsse des Landgerichts Berlin vom 30.07.2009 und des Landgerichts Düsseldorf vom 27.11.2006 sowie ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Köln vom 06.11.2007 bei.

Darüber hinaus besteht auch designrechtlicher Schutz für das Taschenmodell der Longchamp SAS in Deutschland. Kopien der entsprechenden Eintragungsurkunden der deutschen Design-Sammelanmeldung Nr. M 940 5 121 (Fig. 2) sowie der internationalen Design-Sammelanmeldung Nr. DM/031 849 (Fig. 7) liegen der Abmahnung bei.

Sodann lässt die Longchamp SAS den Verkauf von täuschend ähnliche Nachahmungen der Taschen der „Le Pliage"-Serie der Longchamp SAS beanstanden, bei denen sämtliche prägenden Merkmale übernommen wurden.

Insofern fordert die Longchamp SAS zur Unterlassung auf. Hiernach soll der Abgemahnte es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Taschen anzubieten oder anbieten zu lassen oder zu vertreiben oder vertreiben zu lassen, die kumulativ folgende Merkmale aufweisen:

-Taschenkorpus in querformatiger Trapezform oder faltbare Taschen anderen
Formats,

-auf dem Henkel sowie ein Überschlag zwischen diesen Henkel angebracht sind, die jeweils aus Leder oder lederartig wirkendem Kunststoff gefertigt sind und mit dem Korpus sichtbar kontrastieren.

Des Weiteren sei der Empfänger der Abmahnung der Longchamp SAS gegenüber zur Auskunft über die Herkunft dieser Nachahmungen verpflichtet. Die Bevollmächtigten der Longchamp SAS fordern daher auf, innerhalb der genannten Frist Auskunft zu erteilen über Namen und Anschrift des Lieferanten dieser Nachahmungen, unter Vorlage der Einkaufsrechnungen und Lieferscheine als Nachweis. Darüber hinaus sei der Abgemahnte zu weiterer Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet, zum Schadenersatz und zur Erstattung der mit der Einschaltung der Bevollmächtigten verbundenen Kosten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Longchamp SAS bekommen haben, sprechen Sie uns an.


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