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Abmahnung lntersport Corp. DBA Wham-O

FAREDS-Abmahnung für lntersport Corp. DBA Wham-O


Abmahnung lntersport Corp. DBA Wham-O

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma lntersport Corp. DBA Wham-O, 966 Sandhill Avenue Carson, CA 90746, USA, vor.

Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, ausgesprochen. Die FAREDS Rechtsanwälte wiederum sind in den vergangenen Wochen in unserer Kanzlei vornehmlich dadurch aufgefallen, eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im Namen der Firma T. & D. Versand GbR - Anton Thorsten Hastreiter und Denis Rau GbR, Kaufbeuren, ausgesprochen worden sind (wir berichteten).

Abmahnanwalt Dr. Fleischer erklärt nun in seiner Abmahnung, dass die Firma lntersport Corp. DBA Wham-O u.a. im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug weltweit und insbesondere auch in Deutschland tätig sei und daher zum abgemahnten eBay-Händler im Wettbewerb stehe.

Abgemahnt wird eine irreführende Information über die Widerrufsfristen bei eBay.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er den Verbraucher hinsichtlich des Bestehens seiner Widerrufsmöglichkeiten im Hinblick auf die Widerrufsfristen nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufgeklärt würde, indem trotz rechtlicher Verpflichtung gemäß Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB unterschiedliche Fristen hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit in dem Online-Angebot vorgehalten würden. Dies sei als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu werten. Die festgestellten Verstöße sollen ein wettbewerbswidriges Verhalten begründen.

Da die lntersport Corp. DBA Wham-O nicht dazu bereit sei, ein widriges Verhalten eines Wettbewerbers zu tolerieren, wird der abgemahnte eBay-Händler durch Anwalt Dr. Fleischer dazu aufgefordert, es gemäß § 8 Abs. 1 UWG zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten, ohne dem Verbraucher vor Abgabe dessen Vertragserklärung eine Widerrufsbelehrung gemäß Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB mit einer einheitlichen Widerrufsfrist zur Verfügung zu stellen.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der lntersport Corp. DBA Wham-O abgeben.

Zusätzlich sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € auf dem Kanzleikonto der FAREDS Rechtsanwälte zum Ausgleich gebracht werden.

Die Abmahnung wirft im konkreten Fall mehrere Fragen auf, sodass wir nicht empfehlen konnten, die Forderungen zu erfüllen. Es lohnt sich (mal wieder) hier genauer hinzuschauen und taktisch sinnvoll zu reagieren, um so vor allem die großen Gefahren im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu vermeiden.


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