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Abmahnung Lion-Invest GmbH, Berlin, durch Faustmann Neumann Rechtsanwälte, Düsseldorf


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Lion-Invest GmbH aus Berlin, vertreten durch die Anwaltskanzlei Faustmann – Neumann aus Düsseldorf, vor.

Betroffen ist das Marktsegment:

- Schallplatten.

Mit der von Rechtsanwalt Jörg Faustmann verfaßten Abmahnung läßt die die Firma Lion-Invest GmbH das ebay-Angebot eines privaten Verkäufers beanstanden.

Dem Privatverkäufer wird ein gewerbliches Handeln vorgeworfen – es werden deshalb das Fehlen der im elektronischen Geschäftsverkehr erforderlichen Pflichtinformationen (Angabe der Mehrwertsteuer, fehlendes Impressum, fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes, etc.) sowie der Hinweis auf einen Privatverkauf bemängelt.

Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzen die Rechtsanwälte Faustmann Neumann einen Streitwert von 15.000,00 EUR an und fordern deshalb die Erstattung der der Firma Lion-Invest GmbH entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 755,80 EUR.

Ferner läßt die Firma Lion-Invest GmbH durch die Rechtsanwälte Faustmann / Neumann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorgefertigt bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von 2.000,00 Euro "für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel" vereinbart werden soll.

Ohne das "Kind beim Namen zu nennen" soll hierdurch offenkundig ein Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs erwirkt werden. Das angesetzte Vertragsstrafeversprechen von 2.000,00 EUR erscheint zunächst harmlos - vor allem, weil nach ständiger Rechtsprechung mehrere Verstöße zu einem einzigen Verstoß zusammengefaßt werden können (sog. Fortsetzungszusammenhang), sofern die abgegebene Unterlassungserklärung diesen Option offenläßt. Würde man nun die von den Rechtsanwälten Faustmann Neumann vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form unterzeichnen und sodann hiergegen mit mehreren Angeboten verstoßen, bestünde zumindest die Gefahr, daß jeder einzelne Verstoß – also jedes einzelne ebay-Angebot – eine Vertragsstrafenforderung von 2.000,00 EUR auslöst.

Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR anerkannt werden.


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