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Abmahnung Lifestyle Systems 24/7 - Nediljko Ivanko

Abmahnung Lifestyle Systems 24/7 - Nediljko Ivanko durch Rechtsanwaltskanzlei Marcel van Maele


Abmahnung Lifestyle Systems 24/7 - Nediljko Ivanko durch Rechtsanwaltskanzlei Marcel van Maele

Die Aachener Rechtsanwaltskanzlei Marcel van Maele spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen des Nediljko Ivanko, Ries 38 a, 94034 Passau, handelnd unter der Bezeichnung „Lifestyle Systems 24/7“ aus.
 
Rechtsanwalt van Maele legt in der Abmahnung dar, dass sein Mandant Soft- und Hardware für Computer verkauft und dabei unter Lifestyle Systems 24/7 handelt.  Sodann wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, dass er ebenfalls auf der Internethandelsplattform eBay Computer und Software vertreibe. Die Ehefrau von Nediljko Ivanko will bei dem Empfänger der Abmahnung einen Lizenz-Key für ein näher spezifiziertes Microsoft-Produkt gekauft haben. Nach Erwerb des Produktes sollen aber Bedenken aufgekommen sein, ob es sich dabei um ein originales Microsoft Produkt handele. Deshalb habe man das Produkt erst an RA van Maele geschickt, der es wiederum an die Firma Creakom zur Produktidentifizierung weitergeleitet habe. Anschließend sei durch Creakom mitgeteilt worden, dass es sich nicht um eine gültige Lizenz handele.

Dieser Sachverhalt sei sowohl nach § 5 Abs. 1 UWG als auch nach § 4 Nr. 9a UWG unlauter, da der Käufer, entgegen der Angabe in dem eBay-Angebot, tatsächlich keine Lizenz an dem Microsoft-Produkt erwerben würde.
 
Neben einer strafbewehrten lässt die Firma Lifestyle Systems 24/7 bzw. der dahinter stehende Nediljko Ivanko einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 € fordern.
 
Ferner sollen Abmahnkosten zu Gunsten von RA Marcel van Maele aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 € (!) erstattet werden.
 
Nach den uns vorliegenden Informationen sollen mehrere Onlinehändler von den Abmahnungen der Lifestyle Systems 24/7 (Nediljko Ivanko), vertreten durch RA van Maele, betroffen sein.
 
Die Forderungen sollten, ungeachtet der Frage, ob der Vorwurf der Abmahnung in tatsächlicher Hinsicht zutrifft, jedoch dringend durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Anwalt überprüft werden, damit keine unnötigen Unterlassungserklärungen abgegeben oder Zahlungen geleistet und stattdessen Risiken für die Zukunft vermieden werden.


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