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Abmahnung L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH

Abmahnung, L&O Hunting GmbH, Blaser Jagdwaffen GmbH - Marken “SAUER“, “Blaser” und “Mauser”


Abmahnung L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH

Die Firmengruppe L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH mahnen angebliche Markenrechtsverstöße an den Marken “SAUER“, “Blaser” und “Mauser” ab.

Von der Abmahnung ist ein Händler im Marktsegment „Zubehör für Waffen“ betroffen.

Mit der Abmahnung der Firmengruppe L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH wird der Empfänger der Abmahnung zunächst dazu aufgefordert, die Verwendung der Marke umgehend zu unterlassen und die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen. Weiter soll der Abgemahnte die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandwert in Höhe von 200.000 EUR erstatten.

Weiter fordert die Firmengruppe L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH den Empfänger der Abmahnung zur Auskunftserteilung auf. Diese Auskunft dient regelmäßig zur Feststellung des weiter geltend zu machenden Schadensersatzes. Es ist somit davon auszugehen, dass der Abmahnung nach entsprechender Auskunftserteilung noch weitere finanzielle Forderungen nachfolgen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH  erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall dazu an, diese Abmahnung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die –insbesondere finanziellen- Risiken sind nicht zu unterschätzen. Auch sollte die u.U. mit der Abmahnung seitens der L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne Modifikationen zur Unterschrift gebracht werden. Eine solche mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung ist  selbstredend im Interesse des Markeninhabers formuliert und entsprechend weit gefasst. Eine Modifikation eines solchen mit der Abmahnung vorgelegten Entwurfs einer Unterlassungserklärung ist dringend anzuraten, damit der letztlich zu Stande kommende Unterlassungsvertrag so formuliert ist, dass er den Ansprüchen des Markeninhabers genügt und gleichzeitig aber auch den Verletzer möglichst wenig belastet.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firmengruppe L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


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