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Abmahnung KVR Handelsgesellschaft mbH

Erfahrung mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH durch die U+C Rechtsanwälte Urmann und Collegen


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, Priel 5, 85408 Gammelsdorf, anwaltlich vertreten durch die U+C Rechtsanwälte (Rechtsanwälte Urmann + Collegen) vor.

Die U + C Rechtsanwälte sind in der Vergangenheit vor allem durch ihre massenhaften Filesharing-Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts aufgefallen und sind nunmehr offensichtlich auch im Wettbewerbsrecht tätig.

Mit der Abmahnung beanstanden die U+C Rechtsanwälte im Namen der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH eine angeblich fehlerhafte und damit wettbewerbswidrige Klausel innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Anschließend lässt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH mit ihrer Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten auffordern. Ebenso sollen die für die Abmahnung angeblich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren (die sogenannten Abmahnkosten) an die U + C Rechtsanwälte erstattet werden und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes/Streitwertes von 10.000,00 € und mithin 651,80 €.

Wir konnten hier auf keinen Fall empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch die U+C Rechtsanwälte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen gegenüber der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH abzugeben. Hintergrund dessen ist der Umstand, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst war, so dass damit Risiken einhergingen, die vor allem im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung von vornherein vermieden werden sollten. Da der Empfänger einer solchen Abmahnung zudem mindestens 30 Jahre mit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung leben muss, sollte man sich stets durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, um so die mit solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehenden Risiken entweder vollständig oder zumindest in großen Teilen zu vermeiden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch die U+C Rechtsanwälte, erhalten haben, können Sie sich natürlich gern jederzeit an uns wenden.

UPDATE: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen KVR-Abmahnungen

Nach einem Internetbericht des Herrn Kollegen Andreas Forsthoff soll sich zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft Regensburg in die Massenabmahnwelle der KVR Handelsgesellschaft mbH und Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei der U+C Rechtsanwälte eingemischt haben.

Wegen des Verdachts des versuchten Betruges ermittele die Staatsanwaltschaft Regensburg nun unter dem Aktenzeichen 103 Js 16997/12 strafrechtlich gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann sowie gegen den KVR Geschäftsführer Frank Oliver Drescher.

Weil derzeit aber lediglich eine Strafanzeige gegen Frank Oliver Drescher und Rechtsanwalt Thomas Urmann vorliege, soll die Staatsanwaltschaft auch um die Mithilfe weiterer Abgemahnter gebeten haben. So wird auch darüber berichtet, dass Abmahnungen an die 

Staatsanwaltschaft Regensburg
Kumpfmühler Straße 4
93049 Regensburg 

weitergeleitet werden.

Ob und in welchem Umfang der Vorwurf des (versuchten) Betruges zutrifft, wird sicherlich die Zeit zeigen, sodass bislang natürlich weiterhin die sog. Unschuldsvermutung gilt.

Zwar haben die strafrechtlichen Ermittlungen und Konsequenzen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die die Firma KVR Handels GmbH durch die U+C Rechtsanwälte hat aussprechen lassen. Allerdings werden die rechtlichen Beurteilungen der Strafermittlungsbehörden natürlich weitere Anhaltspunkte darüber liefern können, ob ein zivilrechtliches Vorgehen – also ein Schadensersatzverfahren – der Abgemahnten gegen die KVR sowie gegen RA Thomas Urmann (persönlich), Frank Oliver Drescher und die U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Aussicht auf Erfolg verbessert.

Abgemahnten, die auf die Abmahnungen gezahlt, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben haben oder sich selbst (kostenpflichtiger) anwaltlicher Hilfe zur Bearbeitung der Abmahnung bedienen mussten, wird deshalb nahegelegt, sich frühzeitig über weitere rechtliche Schritte zu informieren.

Wir werden natürlich weiter berichten und stehen Ihnen für Rückfragen gern auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. 

Ihr Ansprechpartner

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