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Abmahnung KSM GmbH "Planet Hulk“


Die Firma KSM GmbH, Hochheim, vertreten durch die Kanzlei Baumgarten Brandt, lässt an dem Werk „Planet Hulk“ urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

"Planet Hulk“


habe.

Wegen des Downloads bzw. Uploads und somit wegen des Verbreitens des Filmwerkes "Planet Hulk“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) urheberrechtlich geschützten Werke der KSM GmbH – insbesondere den Film „Planet Hulk“ – öffentlich zugänglich zu machen. Durch den sog. „Insbesondere-Zusatz“ wird die Unterlassungspflicht jedoch nur konkretisiert. Das ändert aber nichts daran, dass gegen die Unterlassungserklärung der der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt auch dadurch verstoßen werden kann, dass irgendein Film der KSM GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren Urheberrechtsverletzungen.

Ferner sieht die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

Bitte beachten Sie auch unseren Blog zur Kanzlei Baumgarten Brandt.

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In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:


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Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

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