Abmahnung Kanzlei Vogel & Michelaschwili
Die Kanzlei Vogel & Michelaschwili lässt für
Herrn Roger Hoffman,
Herrn Jonny Hoffman
wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei Vogel & Michelaschwili sind angebliche Wettbewerbsverstöße im Internet.
Betroffen sind insbesondere die Verkäufer, die über die Handelsplattform eBay Waren im Segment Bekleidung vertreiben.
Abgemahnt werden durch die Kanzlei Vogel & Michelaschwili im Auftrag ihrer Mandanten beispielsweise:
- Verwendung des Begriffs „Ladenpreis“,
- Warenversendung als "unversicherter Versand",
- fehlerhafte / keine Widerrufsbelehrung,
- u.a.
Wir konnten in keinem der uns vorliegenden Fälle dazu raten, die durch die Kanzlei Vogel & Michelaschwili vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte strafbewehrten Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen zu unterzeichnen. Neben dem Anerkenntnis der Abmahnkosten wird seitens der Kanzlei Vogel & Michelaschwili dort jeweils ein Vertragsstrafeversprechen von zumeist über 5.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorgegeben.