Abmahnung K & L Bürotechnik GmbH
Rechtsanwalt Sebastian Link spricht im Auftrag seiner Mandanten weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Diesmal vertritt Rechtsanwalt Sebastian Link die Firma K & L Bürotechnik GmbH, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Sebastian Lenz aus Frankfurt/Oder.
Die Firma K & L Bürotechnik GmbH beanstandet durch Rechtsanwalt Sebastian Link das eBay-Angebot eines Mitbewerbers im Marktsegment „Bürobedarf“.
Konkret sollen nach Ansicht der Firma K & L Bürotechnik GmbH im Angebot des Wettbewerbers Fehler u.a. in Bezug auf AGB- Klauseln sowie der Widerrufsbelehrung vorliegen.
In ihrer Abmahnung fordert die Firma K & L Bürotechnik durch Rechtsanwalt Sebastian Link zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Die der Abmahnung des Rechtsanwalts Link im Auftrag der Firma K & L Bürotechnik beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR vor.
Für die der Abmahnung der Firma K & L Bürotechnik zugrundeliegende Verstöße setzt Rechtsanwalt Sebastian Link einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR an und fordert zudem die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).
Generell ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung allergrößte Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält und somit meist deutlich zu weit gefasst ist. Zudem begleitet Sie diese Unterlassungserklärung ein Leben lang. Daher sollte jede Abmahnung, auch die der Firma K & L Bürotechnik durch Rechtsanwalt Sebastian Link, einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.