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Abmahnung Jürgen Theissen „mc-string"


© gradt - Fotolia.com

Herr Jürgen Theißen, Wasserburg, spricht derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Herr Jürgen Theißen handelt unter dem EBay-Händlername „mc-string".  Betroffen ist das Marktsegment „Unterwäsche und Dessous“.

Abgemahnt werden angeblich fehlerhafte Angaben innerhalb der Widerrufsbelehrung.

Der Streitwert wird seitens des Rechtsanwalts des Herrn Jürgen Theißen mit 5.000 EUR angegeben.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens des Rechtsanwalt des Herrn Jürgen Theißen mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf Grund ihrer zu ungenauen Formulierung und der Tatsache, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.


UPDATE 05.12.2014: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die Jürgen Theißen, Kurze Straße 8, 41849 Wassenberg, durch Rechtsanwalt Tino Gunkel gegenüber einem eBay-Händler ausspricht.

Mit dieser Abmahnung beanstandet Jürgen Theißen irreführende Angaben über die textile Zusammensetzung von Strings. Ein Testkauf habe ergeben, dass die Etiketten der Strings eine andere Materialzusammensetzung ausweisen würden als im betreffenden Angebot angegeben. Dies verstoße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung, stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und begründe einen Wettbewerbsverstoß.

RA Tino Gunkel verlangt deshalb die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Theißen. Ferner sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 7.000,00 € zum Ausgleich gebracht werden.

Auch wenn sich eine solche Abmahnung als berechtigt erweisen sollte, gilt dennoch höchste Vorsicht in Bezug auf die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Solche Erklärungen gelten in der Regel ein Leben lang und führen im Falle von Verstößen/Zuwiderhandlungen zu empfindlichen Vertragsstrafenforderungen in Höhe mehrerer tausend Euro. Das Risiko, im Rahmen der Textilkennzeichnung zukünftig erneut - ggf. auch bloß versehentlich - Fehler zu machen, ist ebenfalls nicht unerheblich, sodass dringend die Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen (Fach-) Anwalt hinzugezogen werden sollte. Dies wird fairer Weise sogar selbst dem Empfänger der Abmahnung empfohlen.


 


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