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Abmahnung Jürgen Göldel

Abmahnung Jürgen Göldel durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage


Abmahnung Jürgen Göldel durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Jürgen Göldel, Jahnstr. 14, 84503 Altötting, handelnd bei Amazon unter „diebuntenseiten“, vor.

Mit dieser Abmahnung lässt sich Jürgen Göldel durch den für Abmahnungen hinlänglich bekannten Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertreten.

In der Abmahnung führt Rechtsanwalt Sandhage zunächst aus, dass Jürgen Göldel unter der Bezeichnung „diebuntenseiten“ auf der Internetplattform Amazon gewerblich mit Unterhaltungssoftware sowie Bild- und Tonträgern (DVDs) handele. Jürgen Göldel will festgestellt haben, dass sich der Empfänger seiner Abmahnung wettbewerbswidrig verhalten habe, soweit er einen Film (FSK 18) „ab 18“ ohne Altersüberprüfung verkauft und ausgehändigt habe.

Das Angebot und die Überlassung nicht jugendfreier Bildträgern an Jugendliche sei gemäß der §§ 1 Abs. 4, 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG verboten. Der Empfänger der Abmahnung habe als Verkäufer durch technische oder sonstige Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt. Hierbei obliege es dem Empfänger der Abmahnung zu gewährleisten, dass der Empfänger der Ware auf jeden Fall volljährig ist. Die Rechtsprechung stelle strenge Anforderungen an die Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage in seiner Abmahnung weiter.

Der Abmahner Jürgen Göldel lässt sodann vorwerfen, dass derjenige, der DVDs unter Verstoß gegen die Jugendbestimmungen vertreibe, nicht nur gegen das JuSchG verstoße, sondern zugleich auch wettbewerbswidrig handele. Aus diesem Grunde stünde Herrn Jürgen Göldel ein Unterlassungsanspruch zu.

Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Jürgen Göldel abzugeben.

Ebenfalls fordert Rechtsanwalt Gereon Sandhage dazu auf, Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 12.000,00 € auf seinem Kanzleikonto zum Ausgleich zu bringen.

Der Abmahnung ist eine durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die neben dem Unterlassungsversprechen auch ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 € unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu Gunsten des Herrn Jürgen Göldel vorsieht. Ebenfalls sollen darin die in der Abmahnung berechnenden Abmahnkosten anerkannt werden.

Diese im Entwurf vorgefertigte Unterlassungserklärung dürfte deutlich über das Maß zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinausgehen!

Vor dem Hintergrund, dass derartige Erklärungen lebenslänglich gültig bleiben und Verstöße dagegen zu Vertragsstrafenforderungen von 5.100,00 € je Fall führen, sollten derartige Erklärungen in keinem Fall ungeprüft und ohne vorherige anwaltliche Beratung abgegeben werden. Die im Falle von künftigen Verstößen eintretenden Risiken sind unvorhersehbar und können existenzielle Folgen nach sich ziehen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Jürgen Göldel, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, erhalten haben, lassen Sie sich daher dringend durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten. Hierdurch lassen sich unnötige Kosten und erhebliche Risiken von vornherein vermeiden.

 


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