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Abmahnung Jens Bräuer

Abmahnung Jens Bräuer durch Rechtsanwälte Gereon Sandhage und Katrin Sandhage


Abmahnung Jens Bräuer durch Kanzlei Sandhage

Die Liste der Mandanten, die über die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen aussprechen lassen, wird immer länger. So spricht nun auch Herr Jens Bräuer eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Gereon Sandhage und Katrin Sandhage aus. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Abmahnungen der Mandanten der Kanzlei Sandhage als rechtsmissbräuchlich ausgeurteilt.

Vor der Abmahnung des Herrn Jens Bräuer ist erneut ein Händler auf der Handelsplattform eBay betroffen, der im Marktsegment „Schmuck“ Handel betreibt.

Wie bei sehr vielen Abmahnungen der Kanzlei Sandhage lässt auch Jens Bräuer angebliche Verstöße in Bezug auf Informationspflichten, konkret die verwendete Widerrufsbelehrung, beanstanden. Der Abmahnung ist, man muss schon sagen wie gewohnt, eine Kostenrechnung für die Abmahnung in Höhe von 745,40 Euro, einen Gegenstandswert von 10.000 EUR zu Grunde legend, beigefügt, die an den Abmahner, vorliegend also Herrn Jens Bräuer adressiert ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Jens Bräuer durch die Kanzlei Sandhage erhalten haben sollten, raten wir dringend davon ab, die der Abmahnung des Herrn Jens Bräuer beigefügte Unterlassungserklärung ohne eine eingehende rechtliche Prüfung und ohne gründliche juristische Beratung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Der Empfänger der Abmahnung des Herrn Jens Bräuer sollte insbesondere bedenken, dass durch eine unreflektierte Unterschrift ein Vertrag mit Herrn Jens Bräuer zu Stande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.


UPDATE 13.01.2014: Einstweilige Verfügung durch Abmahner Jens Bräuer

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung des Abmahners Jens Bräuer, handelnd unter „Juwelier Bräuer“, Altmarkt 7, 09468 Geyer, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, Berlin, vor.

Gegenstand der einstweiligen Verfügung, die Jens Bräuer nach vorheriger Abmahnung beantragen ließ, ist eine fehlerhafte (veraltete) Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schmuck auf der Internethandelsplattform eBay.

Der durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage verfassten Antragsschrift liegt eine eidesstattliche Versicherung des Herrn Jens Bräuer bei, mit der Jens Bräuer die Richtigkeit der Angaben aus dem Verfügungsantrag der Rechtsanwälte Sandhage eidesstattlich versichert.

Das zuständige Landgericht hat die einstweilige Verfügung zugunsten des Herrn Jens Bräuer ohne mündliche Verhandlung erlassen und dem Antragsgegner die Kosten auferlegt. Der Streitwert/Verfahrenswert ist durch das Landgericht mit 7.500,00 € festgesetzt worden.

Dies zeigt einmal mehr, dass die Empfänger einer solchen Abmahnung unverzüglich anwaltliche Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht / Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen sollten, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.


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