Abmahnung Jean Paul Lissock
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung des Herrn Jean Paul Lissock, Löwengasse 9, 61348 Bad Homburg, vertreten durch seine in Waiblingen ansässigen Rechtsanwälte, vor.
In der Abmahnung wird u.a. behauptet, Jean Paul Lissock sei Inhaber der Marke „YOU & ME", die umfassenden kennzeichenrechtlichen Schutz genieße. So verfügt er beispielsweise über die eingetragene Wortmarke „You & Me", die in der Warenklasse 20 u.a. für Möbel und Garderobenständer Schutz genieße.
Zudem sei Jean Paul Lissock Inhaber der deutschen Wortbildmarke „YOU & ME" (302015061067), die für Dienstleistungen des Einzel-/Großhandels über das Internet mit Möbeln eingetragen sei.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgehalten, unter dem Zeichen „You&Me“ identische Waren beworben und zum Verkauf angeboten zu haben, dies sei rechtswidrig und begründe Unterlassungs-, Schadensersatz¬ und Auskunftsansprüche.
Die Rechtsanwälte von Herrn Lissock fordern daher u.a. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 100.000,00 € erstattet werden.
Die der Abmahnung beiliegende und im Entwurf vorformulierte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls in dieser Form unterzeichnet und zurückgereicht werden, da sie deutlich über das Maß des Erforderlichen hinausgeht.
Wie wir zudem erfahren haben, mahnt Jean Paul Lissock häufiger ab.
Betroffenen wird daher empfohlen, sich umgehend nach Erhalt einer solchen Abmahnung an einen Rechtsanwalt zu wenden, der einen Tätigkeitsschwerpunkt im Markenrecht hat.