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Abmahnung Jan Weidenbach


Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach durch Kanzlei Jahn & Rug

Heute wird uns eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach vorgelegt. Herr Jan Weidenbach spricht diese nicht ganz alltägliche Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Jahn & Rug aus. Offensichtlich scheint Herr Weidenbach mit dieser Abmahnung ein neues Geschäftsfeld für Abmahner zu eröffnen, indem er mit dieser Abmahnung vorgibt, der Empfänger der Abmahnung, ein Online-Shop-Betreiber, habe die IP-Adresse des Herrn Jan Weidenbach beim Aufruf des Online-Shops gespeichert, ohne über eine Einwilligung zur Erfassung und Speicherung der IP-Adresse beim Besuch eines Webshops durch den Nutzer zu verfügen.

Herr Jan Weidenbach lässt durch die Kanzlei Jahn & Rug seine Abmahnung damit begründen, dass Seitenbetreiber als Telemedien-Anbieter gem. § 2 Nr. 1 TMG keine personenbezogenen Daten ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen gemäß § 12 Abs. 1 TMG speichern dürfen.

In der Tat nicht ganz alltäglich – und überhaupt begründet?

Anfang 2013 hat das Landgericht Berlin festgestellt [wir berichteten], dass dynamische IP-Adressen allein keinerlei Rückschluss auf den Nutzer zulassen somit in der Folge auch keine personenbezogenen Daten darstellen. Folge dieser Ausführungen des LG Berlin ist danach, dass § 12 Abs. 1 TMG bereits gar keine Anwendung finden kann (Urt. v. 31.01.2013 – Az.: 57 S 87/08).

Nach dieser Auffassung wird sich Herr Jan Weidenbach mit der Durchsetzung seiner angeblichen Ansprüche wohl schwer tun.

Weiter sollte Beachtung finden, dass § 12 Abs. 1 TMG die Möglichkeit zur Speicherung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung gewährt, wenn die Speicherung von kraft Gesetz vorgeschrieben ist. Hier kann u.U. § 15 Abs. 1 TMG herangezogen werden, wobei die IP-Adresse des Besuchers nach dem Verlassen der Webseite sodann unverzüglich wieder gelöscht werden sollte. 

Ob sich Herr Jan Weidenbach mit seiner Abmahnung durch die Kanzlei Jahn & Rug einen Gefallen getan hat, mögen wir derzeit in Frage stellen.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens der Kanzlei Jahn & Rug mit 10.000 EUR beziffert.

Beachten Sie auch unseren Beitrag zu den „Google Analytics Abmahnungen“ des Herrn Jan Weidenbach.


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