Abmahnung Iron Maiden Holdings Ltd.
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Iron Maiden Holdings Ltd. durch die Kanzlei Sasse & Partner in Hamburg vor.
Gegenstand der Abmahnung der Firma Iron Maiden Holdings Ltd. ist der Verkauf der gebrauchten CD „Iron Maiden- Live Hammersmith Odeon“ mit einer Liveaufnahme des Konzerts über die Handelsplattform ebay. Nach Angaben der Firma Iron Maiden Holdings Ltd. wurde der Tonträger in der angebotenen Form niemals offiziell veröffentlicht und insbesondere nicht von der der Firma Iron Maiden Holdings Ltd. oder einem Lizenznehmer hergestellt oder in den Verkehr gebracht.
Einen Beweis oder zumindest nähere Ausführungen hierfür bleibt die Firma Iron Maiden Holdings Ltd. in dem Abmahnschreiben Ihrer Anwälte schuldig.
Wir raten in dem uns vorliegenden Fall dringend davon ab, die seitens der Kanzlei Sasse & Partner mit der Abmahnung im Auftrag der Firma Iron Maiden Holdings Ltd. übersandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
Update: Erneut geht uns eine Abmahnung der Iron Maiden Holdings Ltd. zu. Diesmal ist jedoch nicht der Verkauf von Bootlegs Gegenstand der Abmahnung der Iron Maiden Holdings Ltd. Vielmehr lässt die Iron Maiden Holdings Ltd. durch die Kanzlei Sasse & Partner Markenrechtverstöße beim Verkauf von Merchandising-Artikeln wie T-Shirts auf der Handelsplattform eBay beanstanden.
Der Gegenstandswert der Abmahnung der Iron Maiden Holdings Ltd. wird durch die Kanzlei Sasse und Partner mit 100.000 EUR beziffert. Diesen Gegenstandswert zu Grunde legend, werden mit der Abmahnung Kosten derselben in Höhe von 1.973,90 EUR eingefordert.
Wenn auch Ihnen eine Abmahnung der Iron Maiden Holdings Ltd. vorliegen sollte, raten wir dringend an, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht unreflektiert zur Unterschrift zu bringen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch eine solche Unterschrift ein Vertrag zu Stande kommen kann, der sodann lebenslange Wirksamkeit erlangt.
Weiter zeigt uns unsere Erfahrung, dass mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärungen zumeist deutlich zu weit gefasst sind und somit Ansprüche auf eine vertragliche Basis gehoben werden, auf die kein oder zumindest nur ein teilweiser Anspruch besteht.