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Abmahnung INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V.

Abmahnung INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. wegen unlauteren Werbeaussagen


Abmahnung INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V.

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V., Ubierstr. 71-73, 53173 Bonn vor. Mit dieser Abmahnung lässt der INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. die werbende Beschreibung eines Herstellers von Nahrungsergänzungsmitteln beanstanden und führt hierzu zunächst aus:

„INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. ist auf die Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels ,,[Produkt]" aufmerksam geworden. Bevor wir auf die Angelegenheit im Einzelnen eingehen, möchten wir Ihnen den Verein zunächst vorstellen.

INTEGRITAS versteht sich als Selbstkontrollorgan der pharmazeutischen Industrie. Neben den drei Verbänden Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (SAH), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) und Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung e.V. (Diätverband) sind 59 Einzelfirmen Mitglieder des Vereins. INTEGRITAS führt eine Werbenachkontrolle der Publikumswerbung für Arzneimittel und verwandte Produkte durch und setzt sich für die werbetreibende Industrie auch im Bereich der Politik und im Dialog mit den Aufsichtsbehörden ein. INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. ist gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt (vgl. BGH, Urteil vom 9.11..2009, Az.: IZR 167/98).“

Sodann werden seitens des INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. in der Abmahnung die konkreten angeblichen Verletzungshandlungen aufgeführt, bevor der INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. zu folgendem Schluss gelangt

„Dem Produkt werden mit diesen Angaben Wirkungen beigelegt, welche nicht vorhanden sind. Damit verstoßen Sie gegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zudem sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur zulässig, wenn sie durch die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ausdrücklich zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch zu entwickelnden Nährwertprofilen entsprechen. Ist eine Angabe nicht zugelassen, darf diese auch nicht verwendet werden.“

und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern lässt. Der Empfänger der Abmahnung wird insbesondere aufgefordert, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterzeichnet an den INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. zurückzusenden. Hierzu ist anzumerken dass der INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. keinen Anspruch darauf hat, genau die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zurück zu erhalten. Vielmehr steht es jedem Abgemahnten frei, selbst eine ausreichende Unterlassungserklärung zu entwerfen.

Auch ist die durch den INTEGRITAS - Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. übersandte Unterlassungserklärung unserer Auffassung nach deutlich zu weit gefasst, so dass in jedem Fall davon abzuraten ist, diese ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.


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