Abmahnung Integra GmbH Taiana Ketova
Die Firma Integra GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Taiana Ketova lässt durch die Kanzlei BRODAUF eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Nach Angaben in der Abmahnung der Firma Integra GmbH ist die Firma Integra GmbH Anbieterin von Dienstleistungen sowie von Schulungen im Wellnessbereich.
Mit der Abmahnung lässt die Firma Integra GmbH eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie diverse angeblich fehlende Pflichtinformationen beanstanden.
Der Gegenstandswert wird seitens der Kanzlei BRODAUF im Auftrag der Firma Integra GmbH mit 15.000 € beziffert.
Wir raten generell davon ab, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung und ohne vorherige genaueste Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen. Angesichts der Tatsache, dass eine Unterlassungserklärung eine Gültigkeitsdauer von mindestens 30 Jahren hat, sind die Gefahren die aus einer solchen Unterlassungserklärung resultieren für die Zukunft sehr erheblich.
Sollten Sie auch eine Abmahnung der Firma Integra GmbH durch die Kanzlei BRODAUF erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Update: Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Integra GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Taiana Ketova, Haltenhoffstraße 3, 30167 Hannover, durch die Kanzlei BRODAUF vor.
Nach Angaben in der Abmahnung sie die Firma Integra GmbH Anbieterin von Schulungen und Dienstleistungen im Wellnessbereich. Sie bietet Schulungen und Dienstleistungen bundesweit an.
Mit der Abmahnung lässt die Integra GmbH diverse Verstöße gegen Informationspflichten durch die Kanzlei BRODAUF zur Abmahnung bringen und fordert den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Hierzu ist in der Abmahnung der Kanzlei BRODAUF zu lesen:
„Meine Mandantin hat mich ermächtigt, Ihnen vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des 8treitverhältnisses zu geben_ Ich habe Sie hiermit namens und in Vollmacht meiner Mandantin aufzufordern, die in der Anlage vorbereitete Unterlassungserklärung bis zum […]abzugeben. Sollte hier bei Fristablauf keine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung im Sinne des oben geltend gemachten Anspruches vorliegen, bin ich gehalten, die meiner Mandantin zustehenden Rechte unverzüglich gerichtlich weiterzuverfolgen, notfalls auch im Wege der einstweiligen Verfügung.“
Wir weisen darauf hin, dass die Integra GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Taiana Ketova, keinen Anspruch darauf hat die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten. Vielmehr steht es jedem Abgemahnten frei, selbst eine eigene ausreichende Unterlassungserklärung zu formulieren. Auf Grund der gravierenden Folgen einer solchen Unterlassungserklärung insbesondere auf die lebenslange Gültigkeit der Unterlassungserklärung raten wir hierbei jedoch zu äußerster Vorsicht.
Insbesondere ist die mit der Abmahnung der Integra GmbH übersandte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst. So soll sich der Empfänger der Abmahnung beispielsweise verpflichten „die durch die Einschaltung des Rechtsanwalts Marcus Bartscht entstandenen Kosten aus einem Streitwert in Höhe von 20.000,00 € in Höhe von 1,5 Rechtsanwaltsgebühr zzgl. Auslagen (Geschäftsgebühr 969,00 €. Telekommunikationspauschale 20,00 € (gesamt 989,00 €) zu erstatten“.