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Abmahnung Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Ines Martin vertreten durch Rechtsanwalt Tawil vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Ines Martin die fehlerhafte Verwendung der sog. 40- EUR- Klausel in der Widerrufsbelehrung rügen.

Weiter lässt Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Tawil hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Nach diesem Entwurf sollen darin die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR anerkannt werden.

Wir können nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Tawil mit der Abmahnung der Frau Ines Martin vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Rechtsanwalt Tawil ist in der Vergangenheit bereits für mehrere "Abmahner" in Erscheinung getreten, wie z.B. Thomas Baczewski und Schwittek Walter GbR.

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Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.


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