Abmahnung Honda Motor Corporation Ltd.
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Honda Motor Corporation Ltd., vertreten durch eine in München ansässige Anwaltskanzlei, vor.
In der Abmahnung wird zunächst erklärt, dass die Honda Motor Corporation Ltd. dem weltweit bekannten Honda-Konzern angehöre und Inhaberin verschiedenster Markenrechte an der Marke „Honda", insbesondere der Unionsmarke 3 310 034 „HONDA" (Bildmarke). Die Marke sei insbesondere für „Papierwaren" in Klasse 16 und „Abzeichen“ in der Klasse 26 eingetragen. Im Übrigen sei die Marke selbstverständlich für verschiedenste Waren der Klasse 12 registriert. Des Weiteren sei die Honda Motor Corporation Ltd. Inhaberin der IR-Marke 1 391 311 „HONDA“ (Bildmarke), die für die gleichen Waren (sowie in Klasse 16 explizit auch für ,,Aufkleber") mit Schutzerstreckung für die Europäische Union eingetragen sei. Neben Marken mit dem Wortelement „Honda“ sei die Honda Motor Corporation Ltd. noch Inhaberin an Markenrechten am Honda-Logo. Die Marken mit dem Wortelement „Honda“ und die Honda-Logos seien als berühmte Marken im Bereich der Motorräder und Kraftfahrzeuge anzusehen, so der Wortlaut der Abmahnung weiter.
Darüber hinaus nimmt die Abmahnung Bezug auf viele weitere „Honda-Marken“, so bspw. auf die Zeichen
CBR
FIRE BLADE
DOMINATOR
AFRICA TWIN
CMC
VARADERO
CB
TYPE R
TRANSALP
MUGENHONDA
VTEC
i-VTEC
VALKYRIE
CRF
GOLD WING
CROSSTOURER
VFR
CBF
FIRESTORM
VTR
VEANO
ACURA
ACCORD
MSX
SUPER BLACKBIRD
Crossrunner
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, über die Internethandelsplattform Amazon Aufkleber und Klebefolien für Autos und Motorräder, insbesondere für Felgen, Bremsenverkleidungen, Windschutzscheiben, Kopfstützen und Autotürgriffe, anzubieten, die das Wortelement „Honda“ aufweisen sowie die Honda-Logos abbilden oder darauf anspielen.
Aufgrund dieses Vorwurfs lässt die Honda Motor Corporation Ltd. sehr umfassende markenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Belegvorlage, Schadensersatz, Kostenerstattung, Vernichtung sowie Rückruf und Entfernung der kennzeichenverletzenden Gegenstände aus den Vertriebswegen geltend machen.
Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Honda Motor Corporation Ltd. abzugeben.
Der Abmahnung liegt eine im Entwurf vorformulierte „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ bei, die aus mehreren Seiten besteht und die im Falle ihrer Unterzeichnung sehr (!) weitreichende Pflichten und Konsequenzen für den Empfänger der Abmahnung nach sich zieht. Aufgrund des gewaltigen Umfangs und der daraus folgenden Risiken sollte die uns vorliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung keinesfalls in der vorgelegten Form unterzeichnet werden, auch wenn sich die Abmahnung dem Grunde nach als berechtigt erweisen sollte.
Aufgrund des erheblichen Umfangs der Pflichten einerseits sowie der Kostenrisiken eines Markenrechtsstreits andererseits sollte eine solche Abmahnung in jedweden Zweifelsfällen mit Fingerspitzengefühl beantwortet und hierzu fachkundige Hilfe hinzugezogen werden. Die Anwälte von Honda setzen einen durchaus realistischen Streitwert/Gegenstandswert von 250.000,00 €, aus dem im Falle eine unzureichende Reaktion genauso empfindliche Kostenfolgen resultieren können. Keinesfalls kann daher empfohlen werden, diese Abmahnung auf die leichte Schulter zu nehmen.
Wenn auch Sie von Honda abgemahnt worden sein sollten und Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden – dies auch zunächst im Rahmen eines kostenlosen Orientierungstelefonats.