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Abmahnung hgm-press Michel OHG

Abmahnung hgm-press Michel OHG durch Kanzlei Klein Offenhausen Wolf


Die Firma hgm-press Michel OHG, Germaniastraße 18-20, Berlin, lässt derzeit Blogger durch die Kanzlei Klein Offenhausen Wolf abmahnen, die angebliche Urheberrechtsverstöße durch die Verwendung von Lichtbildern auf ihren Blogs begangen haben sollen. Bei der hgm-press Michel OHG solle es sich um eine große Bild- und Nachrichtenagentur handeln, so die Kanzlei Klein Offenhausen Wolf.

Sodann wird die unberechtigte Verwendung von Lichtbildern von Francesca Pitcher beanstandet. Das Bild einer Torte, der Snake Cake, stellt eine gelbe Schlage dar.
Mit den Abmahnungen verlangt die hgm-press Michel OHG zum einen Unterlassung, zum anderen werden Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Der Schadensersatzanspruch setzt sich hierbei aus einer Pauschalen sowie zumeist aus einem 100%igen Verletzerzuschlags, sollte der Urheber in dem abgemahnten Blog nicht genannt worden sein, zusammen.

Sollten auch Sie Empfänger einer Abmahnung der hgm-press Michel OHG durch die Kanzlei Klein Offenhausen Wolf sein, raten wir in jedem Fall dringend davon ab in Panik zu verfallen und die der Abmahnung der hgm-press Michel OHG beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zu unterzeichnen. Eine solche Unterlassungserklärung gilt nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ein Leben lang. Unserer Meinung nach ist die der hgm-press Michel OHG durch die Kanzlei Klein Offenhausen Wolf beigefügte Unterlassungserklärung (als Entwurf, denn mehr ist sie nicht) viel zu weit gefasst.


UPDATE 18.08.2021: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere urheberrechtliche Abmahnung zu, die die Kanzlei der Fuß & Jankord Rechtsanwälte aus Dortmund im Namen der Firma hgm-press Michel OG, Germaniastr. 18-20, 12009 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kai H. Michel, ausspricht.

Dem Betreiber einer Internetseite wird die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen. Zur Begründung dessen heißt es in der Abmahnung, dass die hgm-press Michel OG seit dem Jahre 1986 eine „Medienargentur“ (sic!) betreibe, deren Schwerpunkt auf der Lizenzierung von professionellen Fotografien für den Printbereich und für die Ausstrahlung im Fernsehen liege. Die Lizenzierung der Fotografien könne über die Website hgm­press.wg.picturemaxx.com vorgenommen werden. Zu diesem Zweck habe sich die hgm-press Michel OG von den Fotografen die exklusiven Nutzungsrechte einräumen. Wie auf dem der Abmahnung beigefügten Screenshot zu entnehmen sei, sei ein Copyright-Vermerk an der Fotografie angebracht, weshalb für diese die Vermutungsregel des § 10 UrhG eingreife. Im Übrigen lägen der hgm-press Michel OG die Fotografien als hochauflösende Bilddateien vor.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma hgm-press Michel OG abgeben.

Weiter wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

Zudem soll Schadensersatz geleistet werden. Üblich sei, so der Behauptung in der Abmahnung, eine Lizenz in Höhe von 100,00 € je Nutzungsmonat, sodass im hiesigen Fall ein Anspruch auf Zahlung von 6.000,00 € bestünde - vergleichsweise würden jedoch „nur“ 3.000,00 € als Schadensersatz geltend gemacht.

Darüber hinaus seinen die Abmahnkosten, also die Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei Fuß & Jankord, in Höhe von 973,66 € (Gegenstandswert: 10.000,00 €) zu zahlen.

Die Abmahnung wirft mehrere Fragen auf, sodass keinesfalls empfohlen werden kann, die Forderungen ungeprüft zu erfüllen. Bei jedweden Zweifeln oder Unsicherheiten sollte umgehend fachkundige Hilfe hinzugezogen werden, damit die Risiken durch eine auch taktisch sinnvolle Vorgehensweise von vornherein begrenzt oder gar vollständig vermieden werden.

Wenn auch Sie von der Firma hgm-press Michel OG abgemahnt worden sind, sprechen Sie uns gern einfach im Rahmen eines kostenlosen und für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an.



Ihr Ansprechpartner

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