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Abmahnung Hartlieb-Augenoptik GbR

Abmahnung Hartlieb-Augenoptik GbR durch RA Sandhage


Abmahnung Hartlieb-Augenoptik GbR

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR, Limastr. 1, 14163 Berlin, Geschäftsführender Gesellschafter: Sven Hartlieb, vertreten durch den für rechtsmissbräuchliche Abmahnserien bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Firma Hartlieb-Augenoptik GbR erklären, dass sie unter der Anschrift Limastraße 1 in Berlin ein Augenoptikergeschäft betreibe. Zudem soll die Firma Hartlieb-Augenoptik GbR mit ihrem Internetauftritt unter sehfreude.de ein breites Sortiment an augenoptischen Produkten anbieten, so z.B. Einstärken- und „Gleichsichtbrillen“ [gemeint vermutlich: Gleitsichtbrillen].

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, mit seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz zu verstoßen.

Konkret hält Rechtsanwalt Sandhage dem Empfänger der Abmahnung vor, dass seit dem 09.01.2016 die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten sei. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform Ebay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht sei der abgemahnte eBay-Händler aber nicht nachgekommen, so RA Gereon Sandhage in seinem Abmahnschreiben.

Weiter wird dem Empfänger der Abmahnung erklärt, dass die Kunden vor Abgabe von deren Willenserklärung über das ihnen zustehende Recht zum Widerruf informiert werden müssten. Nach der ab dem 13.06.2014 geltenden Rechtslage sei der abgemahnte eBay-Händler außerdem dazu verpflichtet, die Verbraucher bei bestehendem Widerrufsrecht über das Muster-Widerrufsformular der Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB zu informieren. Bei dem abgemahnten eBay-Angebot fehlten jedoch die Widerrufsbelehrung gem. den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie das Widerrufsformular, so Anwalt Sandhage weiter.

Das Vorenthalten der Informationen über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht und das Widerrufsformular sei ein gravierender Verstoß gegen § 3a UWG und § 5a UWG.

Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb unter Fristsetzung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR abzugeben. Überdies sollen die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 7.500,00 € und mithin 612,80 € auf dem Konto von Rechtsanwalt Sandhage zum Ausgleich gebracht werden.

Wie gehabt, liegt auch dieser Abmahnung eine durch RA Sandhage im Entwurf vorformulierte „Unterlassungserklärung“ bei, die ein festes Vertragsstrafeversprechen von 3.000,00 € je Verstoß beinhaltet.

Allein wegen der mit solchen Erklärungen einhergehenden Risiken sollte eine derartige strafbewehrte Unterlassungserklärung niemals leichtfertig oder ungeprüft unterzeichnet werden. Zu groß ist die Gefahr, anschließend zeitlich unbefristet (also lebenslänglich!) selbst für fahrlässige Verstöße eine Vertragsstrafe von jeweils 3.000 € an die Firma Hartlieb-Augenoptik GbR zahlen zu müssen.

Die Abmahnmuster von Rechtsanwalt Gereon Sandhage sind somit unverändert. In den letzten Wochen hatten wir mit einer Vielzahl an Abmahnungen zu tun, mit denen Rechtsanwalt Sandhage fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und/oder fehlende Hinweise auf die OS-Plattform beanstandete. Lediglich der Name der Abmahnmandanten ist somit offensichtlich ein weiteres Mal ausgetauscht worden. Ob und welche wettbewerbsrechtlichen Interessen die Firma Hartlieb-Augenoptik GbR bzw. ihr geschäftsführender Gesellschafter Sven Hartlieb hat, werden sicherlich die kommenden Wochen zeigen.

Betroffene einer solchen Abmahnung können sich gern an uns wenden.

Unser Ziel ist es, die durch Rechtsanwalt Sandhage abgemahnten Online-Händler vor der Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen sowie vor dem Ausgleich etwaig unberechtigter Abmahnkostenforderungen zu bewahren. Dieses Ziel haben wir durch taktisch sinnvolle Vorgehensweisen in den vergangenen Wochen stets zu Gunsten unserer Mandanten erreicht. Wichtig ist es jedoch, dass man sämtliche Optionen und Risiken unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung gegeneinander abwägt, damit es nicht zu ungewollten Risiken und Kosten kommt.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage für die Firma Hartlieb-Augenoptik GbR, vertreten durch Sven Hartlieb, erhalten haben, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.


UPDATE 11.01.2017: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die der Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der FIrma Hartlieb-Augenoptik GbR, vertreten durch Sven Hartlieb, ausspricht.

Diesmal wird "nur" der fehlende/fehlerhafte Hinweis auf die Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) im Rahmen eines eBay-Angebots abgemahnt.

Der Empfänger der Abmahnung soll auch hier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der abmahnenden Firma Hartlieb-Augenoptik GbR abgeben.

Diesmal sollen aber Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € und mithin 281,30 € (netto) an Rechtsanwalt Sandhage gezahlt werden.

Im Übrigen kann auf unsere vorstehenden Informationen verwiesen werden.


UPDATE 12.01.2017: Weitere Abmahnung

Es entsteht der Eindruck, als steigere sich Sven Hartlieb bzw. die von ihm vertretene Firma Hartlieb-Augenoptik GbR innerhalb kürzester Zeit zum Mehrfachabmahner, soweit uns auch heute eine weitere Abmahnung vorgelegt die, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR ausspricht.

Beanstandet wird auch diesmal "bloß" der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen eines Angebots bei eBay.

Es wird erneut eine Unterwerfungserklärung zu Gunsten der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR verlangt. Darüberhinaus sollen auf dem Konto von Rechtsanwalt Sandhage Abmahnkosten in Höhe von 281,30 € (Streitwert: 3.000,00 €) zum Ausgleich gebracht werden.

In allen uns vorliegenden Abmahnungen ist übrigens davon die Rede, dass die Firma Hartlieb-Augenoptik GbR unter sehfreude.de u.a. "Gleichsichtbrillen" anbiete, sodass ganz offensichtlich davon ausgehen ist, dass die Abmahnungen standardisiert und im Wege von Textbausteinen ausgesprochen werden.

Wir sind gespannt wie es weiter geht.

Betroffene dürfen uns gern (auch unverbindlich) ihre Abmahnung zukommen lassen.


UPDATE 12.01.2017: Weitere Abmahnung - diesmal bei Amazon

Heute geht uns eine weitere Abmahnung der Hartlieb-Augenoptik GbR, Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage, zu.

Diesmal lässt die Hartlieb-Augenoptik GbR eine veraltete Widerrufsbelehrung und den fehlenden Hinweis auf die OS-Plattform abmahnen. Betroffen ist diesmal ein Angebot über Kontaktlinsen/Monatslinsen auf der Internethandelsplattform Amazon.

Gegenstandswert der Abmahnung: 7.500,00 €
Abmahnkosten: 612,80 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 3.000,00 €


UPDATE 13.01.2017: Weitere Abmahnung

Auch heute geht uns eine Abmahnung der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR (Sven Hartlieb), vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, zu.

Erneut wird diesmal bloß der bei eBay fehlende Hinweis auf die OS-Plattform standardisiert abgemahnt.

Gegenstandswert der Abmahnung: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 16.01.2017: Weitere Abmahnung

Wieder wird uns eine Abmahnung der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage, vorgelegt.

Erneut wird der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform bei eBay standardisiert ("Gleichsichtsbrillen") abgemahnt.

Gegenstandswert der Abmahnung: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 09.02.2017: Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 € gefordert

Wie gefährlich die Abmahnungen bzw. die Unterlassungserklärungen sein können, die auf Abmahnungen der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR abgegeben werden, zeigt ein aktueller Fall.

Nur wenige Tage nach der Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die sich dem Wortlaut nach auf ein Handeln bei eBay erstreckt, geht Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Hartlieb-Augenoptik GbR zum zweiten Mal gegen den abgemahnten Onlinehändler vor. Diesmal wird ein Wettbewerbsverstoß beanstandet, der auf der Internethandelsplattform Amazon begangen worden sein soll.

Neben der Forderung nach einer weiteren strafbewehrten Unterlassungserklärung sieht Rechtsanwalt Sandhage in dem Verstoß bei Amazon auch einen Verstoß gegen die zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung, die sich allerdings "nur" auf eBay bezog.

Der abgemahnte Onlinehändler soll deshalb eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € je Verstoß, in diesem Fall insgesamt 6.000,00 €, an die Firma Hartlieb-Augenoptik GbR zahlen. Zusätzlich werden erneut Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 7.500,00 € und mithin weitere 612,80 € geltend gemacht.

Der Fall zeigt (leider!) einmal mehr, dass auf derartige Abmahnungen nicht vorschnell Unterlassungserklärungen abgegeben werden sollten. Die Gefahr, später (in diesem Fall innerhalb von 3 Tagen!) auf Zahlung empfindlich hoher Vertragsstrafen in Anspruch genommen zu werden, sollte hinreichend Anlass geben, sich durch einen erfahrenen Anwalt, der den Gegner aus anderen Angelegenheiten kennt, beraten zu lassen.

Derartige Folgen lassen sich nämlich durch eine taktisch sinnvolle Vorgehensweise von vornherein vermeiden - in diesem Fall sogar mit großer Aussicht auf Erfolg.


UPDATE 14.02.2017: Weitere Abmahnung

Erneut wird uns eine Abmahnung der Hartlieb-Augenoptik GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, vorgelegt.

Es wird diesmal "nur" der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform bei eBay standardisiert abgemahnt. Seinen Textbaustein hat RA Sandhage habe zumindest insoweit abgeändert, als dass das Wort "Gleichsichtbrillen" nunmehr "Gleitsichtbrillen" heißt.

Im Übrigen kann auf die bisherigen Anmerkungen verwiesen werden.

Gegenstandswert der Abmahnung: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 25.08.2017: Weitere Abmahnung

Uns geht nach längerer Zeit mal wieder eine Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR aussprucht.

Diesmal mahnt Rechtsanwalt Sandhage neben dem fehlerhaften Hinweis auf die OS-Plattform auch noch eine unzureichende Belehrung der Verbraucher über das Widerrufsrecht ab.

Im Übrigen kann auf die bisherigen Anmerkungen verwiesen werden.

Gegenstandswert der Abmahnung: 4.000,00 €
Abmahnkosten:347,60 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 29.08.2017: Vertragsstrafenforderung wegen fehlenden OS-Links in eBay-App

In einem aktuellen Fall gehen Rechtsanwalt Sandhage und die Hartlieb-Augenoptik GbR auf Vertragsstrafenfang. Der seinerzeit nicht anwaltlich vertretene eBay-Händler hat auf die Abmahnung, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Hartlieb-Augenoptik GbR ausgesprochen hat, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Nun - ein paar Monate später - wird dieser eBay-Händler erneut durch RA Sandhage im Namen der Hartlieb-Augenoptik GbR angeschrieben.

Der Vorwurf:

Bei Aufruf des beanstandeten Angebots über die eBay-App für mobile Endgeräte (iPhone, iPad) finde sich ein Hinweis auf die OS-Plattform im Wege eines "umfangreichen HTML-Codes", allerdings kein Link. Die bloße Bekanntgabe einer Internetadresse, insbesondere in Form eines HTML-Codes, erfülle die Verbrauchervorschriften nicht.

Hierfür wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € geltend gemacht.

Gleichzeitig betont Rechtsanwalt Sandhage, dass sich der Verstoß auch noch in weiteren Angeboten befinde. Dies solle aber zumindest vorerst genauso wenig thematisiert werden wie die neuerlich entstandenen Unterlassungsansprüche. Anwalt Sandhage kündigt jedoch an, dass die Durchsetzung der neuerlich entstandenen Unterlassungsansprüche erforderlich werden dürfte, wenn (wegen der Vertragsstrafe) gerichtlich gegen den abgemahnten eBay-Händler vorgegangen werden müsse.

Dieser Fall zeigt leider erneut exemplarisch, welche Folgen strafbewehrte Unterlassungserklärungen haben können und welche Kreativität entwickelt wird, wenn es darum geht, die Abgemahnten erneut zur Kasse zu bitten.

Erschwerend kommt hinzu, dass die betroffenen eBay-Händler womöglich gar keine Handhabe darüber haben, wie ihre Angebote über die eBay-App dargestellt werden. Weiteren Vertragsstrafenforderungen sind damit Tür und Tor geöffnet.

Sollten auch Sie leichtfertig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, zahlen und handeln Sie nicht vorschnell. Es bestehen Chancen, die Fehler der Vergangenheit auch jetzt noch rückgängig zu machen.


UPDATE 04.09.2017: Erneute Vertragsstrafenforderung wegen fehlendem OS-Link in eBay-App

Uns wird ein weiterer Fall vorgelegt, im Rahmen dessen Rechtsanwalt Gereon Sandhage eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € zu Gunsten der Hartlieb-Augenoptik GbR fordert.

Der nunmehr betroffene eBay-Händler hat, seinerzeit vertreten durch seine damaligen Bevollmächtigten, auf die Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin bei Meidung einer Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr Angebote an Letztverbraucher vorzuhalten, ohne an leicht zugänglicher Stelle den Link ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung zu stellen.

Auf dieser Unterlassungserklärung beruht nun das Vertragsstrafenverlangen von RA Sandhage. Hintergrund ist dabei erneut der Vorwurf, dass bei Aufruf des beanstandeten Angebots über die eBay-App für das iPhone oder iPad sich ein Hinweis auf die OS-Plattform im Wege eines "umfangreichen HTML-Codes" finde, ohne dass jedoch ein Link zur Verfügung gestellt würde. Die bloße Bekanntgabe einer Internetadresse, insbesondere in Form eines HTML-Codes, erfülle auch hier nicht die Verbrauchervorschriften.

Im Übrigen kann auf den vorherigen Beitrag verwiesen werden.


UPDATE 05.09.2017: Wieder eine Vertragsstrafenforderung wegen fehlendem OS-Link in eBay-App

Scheinbar ist bei Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage und "seiner" Hartlieb Augenoptik GbR wahre Goldgräberstimmung aufgekommen. Auch heute erreichte uns nämlich ein weiterer Fall, in dem Rechtsanwalt Sandhage eine Vertragsstrafe von 500,00 € wegen des fehlenden Links auf die OS-Plattform bei Darstellung eines Angebots über die eBay-App fordert. Der hiervon betroffene eBay-Händler war seinerzeit nicht anwaltlich vertreten und hat die mit der ursprünglichen Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung leider vorschnell abgegeben.

RA Sandhage hat nun offensichtlich eine Möglichkeit gefunden, Vertragsstrafen effektiv einzuziehen, sofern sich die zuvor Abgemahnten seinerzeit durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Hartlieb-Augenoptik unterworfen haben.

Aufgrund der offenkundig systematischen Vorgehensweise wird Betroffenen dringend empfohlen, den Sachverhalt durch einen mit diesen Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Auch heute bestehen nämlich noch greifbare Chancen, die Fehler der Vergangenheit wieder rückgängig zu machen und sich so den jetzigen Forderungen auch für die Zukunft zu entziehen.

Nutzen auch Sie die Gelegenheit, die Vertragsstrafenquelle versiegen zu lassen.


UPDATE 07.09.2017: Die Vertragsstrafenquelle sprudelt weiter

Auch heute geht uns ein Schreiben zu, mit dem Rechtsanwalt Gereon Sandhage eine Vertragsstrafe wegen der fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform im Rahmen der Darstellung eines eBay-Angebots über die eBay-App geltend macht. Diesmal wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € gefordert - im  Übrigen kann jedoch auf die bisherigen Ausführungen verwiesen werden.

Betroffene sollten dringend handeln, um Vertragsstrafenforderungen zu vermeiden und ihnen auch für die Zukunft die Grundlage zu entziehen.


UPDATE 27.04.2018: Weitere Abmahnungen + Verdacht des Rechtsmissbrauchs

Nachdem es in den vergangenen Monaten eher ruhig um die Abmahnungen der Hartlieb Augenoptik GbR (Geschäftsführender Gesellschafter: Sven Hartlieb), blieb, erreichten uns in den vergangenen Tagen wieder mehrere Abmahnungen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin, im Namen der Firma Hartlieb-Augenoptik GbR, Limastr. 1, 14163 Berlin, ausspricht.

In gewohnter Abmahnstandardisierung wird auch diesmal jeweils ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform in eBay-Angeboten abgemahnt.

Genauso wie vorher, sollen die Abgemahnten zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Hartlieb-Augenoptik GbR abgeben. Die vorgefertige und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sieht abermals ein Vertragsstrafeversprechen von 500,00 € für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung vor.

Darüber hinaus sollen für die Abmahnleistungen 281,30 € an Rechtsanwalt Sandhage gezahlt werden.

Unsere Meinung: Die Abmahnungen sollten aufgrund des Verdachts des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) dringend durch einen Fachmann geprüft werden, um so vor allem die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unnötiger Weise abgeben zu müssen. Die Chancen für die betroffenen eBay-Händler, die Abmahnung insgesamt abzuwehren, stehen jedenfalls gut.


UPDATE 09.07.2018: Weitere Abmahnungen trotz Rechtsmissbrauchsindizien

Obwohl Vieles dafür spricht, dass die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen der Fa. Hartlieb Augenoptik ausspricht, (mal wieder) den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs, § 8 Abs. 4 UWG, erfüllen, erreichen uns kontinuierlich weitere Abmahnungen.

Aktuell wird die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots beanstandet. Der abgemahnte Händler hat zwar auf die URL zur OS-Plattform hingewiesen, nur war die URL nicht anklickbar.

RA Sandhage fordert in gewohnter Manier eine strafbewehrte Unterlassungserkärung sowie Abmahnkosten aus einem Gegenstandwert von 3.000,00 €.

Wegen des Verdachts des REchtsmissbrauchs kann nach wie vor nicht empfohlen werden, die Forderungen ungeprüft zu erfüllen. Die Chancen, infolge des Rechtsmissbrauchs weder eine Zahlung an Rechtsanwalt Sandhage leisten noch eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben zu müssen, sind groß.

Sprechen Sie uns gern einfach an.



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