Abmahnung Händlerbund Rechtsanwalt Andreas Arlt
Bitte lesen Sie auch unser Update vom 22.05.2012 am Ende dieses Artikels.
Nach den uns vorliegenden Informationen spricht nunmehr auch der Händlerbund e.V. selbst Abmahnungen gegenüber (ehemaligen) Mitgliedern aus.
Nach eigenen Angaben sei der am 03.10.2008 gegründete Händlerbund in kürzester Zeit zum größten Onlinehandelsverband in Europa gewachsen (angeblich 12.000 abgesicherte Onlinepräsenzen - Stand: Februar 2012). Der Händlerbund bestehe mehrheitlich aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, etwa ein Drittel der Mitglieder seien größere Kapitalgesellschaften. Ebenfalls betreue der Händlerbund auch ausländische Unternehmen, so in Österreich, Spanien, Frankreich, Schweiz, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Griechenland und in den Niederlanden. Vereinsvorsitzender sei Rechtsanwalt Andreas Arlt. Ferner wirbt der Händlerbund u.a. mit Leistungspaketen wie Rechtstexterstellung für Internetpräsenzen, Shop-Püfungen sowie AGB- und Inkasso-Service. Dabei übernehme die Händlerbund Management AG die wirtschaftlichen Aktivitäten des Verbandes, indem sie den Händlerbund e.V. in den Bereichen der Vermarktung und bei den EDV-Aktivitäten unterstützt.
Hintergrund dieser Abmahnungen, die der Händlerbund laut Internetberichten aussprechen soll, seien die Verwendungen von Rechtstexten / Vertragstexten, die Mitglieder auch noch nach Beendigung einer Mitgliedschaft mit dem Händlerbund weiterverwenden würden.
Falls auch Sie eine Abmahnung von dem Händlerbund bzw. Rechtsanwalt Andreas Arlt erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich zur Vermeidung unnötiger Risiken und Kosten umgehend an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden.
Besondere Risiken gelten im Hinblick auf strafbewehrte Unterlassungserklärungen, da – abhängig von dem Unterlassungsversprechen – ganz erhebliche Konsequenzen für Ihre zukünftige Tätigkeit und Verwendung von (anderen) Vertragstexten bestehen.
Dies sollte keinesfalls dem Zufall überlassen werden – sprechen Sie uns daher gern unverbindlich an.
UPDATE 22.05.2012:
Der Händlerbund e.V., Essener Straße 39, 04357 Leipzig, lässt uns durch Schreiben seines ständigen Kooperationspartners, der ARLT Rechtsanwälte IT-RECHT-KANZLEI, Gypsbergstraße 11, 04356 Leipzig, per Telefax vom heutigen Tage mitteilen, dass es falsch sei, dass der Händlerbund e.V. Abmahnungen gegenüber (ehemaligen) Mitgliedern ausspreche.
Rechtsanwalt Arlt erklärt hierzu weiter, dass Abmahnungen nur von der Kanzlei der ARLT Rechtsanwälte wegen der Verwendung von Rechtstexten, an denen Herr Rechtsanwalt Andreas Arlt das Urheberrecht besitze, existieren würden.
Rechtsanwalt Andreas Arlt bat uns deshalb im Namen des Händlerbund e.V. unsere (vermeintlichen) Fehlangaben richtig zu stellen – dem kommen wir natürlich gern nach.
In diesem Zusammenhang darf weiter darauf hingewiesen werden, dass die Arlt Rechtsanwälte in ihrem Briefkopf darauf hinweisen, „in ständiger Kooperation“ zum Händlerbund zu stehen und dass sich Rechtsanwalt Andreas Arlt als Vorstandsvorsitzender des Händlerbund e.V. bezeichnet. Gleichzeitig ist Rechtsanwalt Andreas Arlt auch einzelvertretungsberechtigter Vorstand der Händlerbund Management AG, Leipzig.
Wir vermuten daher, dass es den ehemaligen Mitgliedern des Händlerbund e.V. als Empfänger der Abmahnungen der Rechtsanwälte Arlt im Zweifel egal sein wird, ob sie nun durch RA Arlt, den Händlerbund e.V. oder die Händlerbund Management AG abgemahnt worden sind.
Im eigenen Interesse sollten die potentiell abmahngefährdeten ehemaligen Mitglieder des Händlerbund e.V. rechtzeitig überprüfen lassen, ob und welche Konsequenzen die Beendigung der Vertragsbeziehung zum Händlerbund e.V. hat, um keine etwaigen Urheberrechte zulasten von RA Andreas Arlt zu beeinträchtigen.
In jedem Falle sollte schon aus Kostengründen dringend vermieden werden, dass der ursprünglich „eigene Rechtsbeistand“ für Abmahnangelegenheiten zum Gegner der ehemaligen Mitglieder des Händlerbund e.V. wird.
Ferner sollte in Zukunft dringend darauf geachtet werden, dass sich Gleiches nicht bei ähnlichen Anbietern wiederholt und es infolge dessen zu nutzlosen Aufwendungen für Leistungen kommt, auf die man als Onlinehändler jedoch dringend angewiesen ist.
Nicht nur unserer Kanzlei bietet bspw. die Überprüfung von sämtlichen Onlineangeboten zu einem zuvor vereinbarten Pauschalpreis an und überträgt selbstverständlich anschließend (nach Ausgleich der vereinbarten Vergütung) ein dauerhaftes Nutzungsrecht an den von uns erstellten Rechtstexten, AGB, etc..