Abmahnung Haase und Poppe
Die Kanzlei Haase & Poppe spricht seit einigen Monaten für unterschiedliche Mandanten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Über die Abmahnungen der Kanzlei Haase und Poppe haben wir bereits mehrfach berichtet.
Christian Poppe
Bruno Ludwig GmbH
In den uns vorliegenden Fällen können wir nicht empfehlen, die mit den Abmahnungen der Kanzlei Haase & Poppe im Auftrag ihrer Mandanten übersandten Unterlassungserklärungen ohne vorhergehende Modifikationen zu unterzeichnen. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Haase und Poppe erhalten haben, sollten Sie diese grundsätzlich zunächst ernst nehmen. In keinem Fall sollten Sie die Abmahnungen der Kanzlei Haase & Poppe als Betrug, Abzocke oder als und gerechtfertigte Massenabmahnung abtun.
UPDATE 23.07.2012: Rechtsmissbrauch bestätigt
Zumindest in Bezug auf eine Abmahnung, die Rechtsanwalt Rüdiger Poppe für Christian Poppe ausgesprochen hat, bestätigte das zuständige Landgericht im Rahmen der Begründung seines Missbrauchsurteils, dass die Abmahnung von Christian Poppe rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs, 4 UWG war. Einzelheiten hierzu finden Sie unter http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-christian-poppe-rechtsmissbrauch.html