Abmahnung Günther Dahms
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kölner Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch & Weil für Herrn Günther Dahms vor. Vorwurf der Abmahnung ist die Verletzung der Marke „COAST“ zum Nachteil des Markeninhabers Günther Dahms.
Konkret wird die unberechtigte Verwendung des Zeichens „COAST“ im Zusammenhang mit der Präsentation von Möbeln in einem Onlineshop beanstandet.
Der Empfänger der Abmahnung wird dazu aufgefordert, sich gegenüber dem Markeninhaber Günthers Dahms zu unterwerfen, also eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu seinen Gunsten abzugeben.
Zudem sollen die Kosten der Einschaltung der Anwaltskanzlei Hübsch & Dahms erstattet werden. Der Abmahnung wird insoweit ein – nach unserer Erfahrung eher moderater – Gegenstandwert von 20.000,00 € zugrunde gelegt.
Gleichwohl konnte nicht empfohlen werden, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung in der vorformulierten Form zu unterzeichnen und zurückzureichen. Zur Vermeidung unnötiger Verpflichtungen war es stattdessen erforderlich, die Unterlassungserklärung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken und gleichwohl die Mindestanforderungen, die an strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu stellen sind, aufrechtzuerhalten. Die vorherige Prüfung von Abmahnung und Unterlassungserklärung kann also maßgeblich dazu beitragen, dass rechtliche zulässige Handlungen auch künftig noch möglich sind und bleiben und der Markeninhaber trotzdem hinreichend zufriedengestellt wird.