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Abmahnung Grovendo UG

Abmahnung Grovendo UG durch Rechtsanwalt Philipp Muffert


Abmahnung Grovendo UG durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Uns liegen zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma Grovendo UG (haftungsbeschränkt), Talstraße 74 - 78, 52249 Eschweiler, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Günnewig, vor.

Die jeweilige Abmahnung der Firma Grovendo UG ist durch Rechtsanwalt Philipp Muffert (Kanzlei RA Philipp Muffert), Köln, ausgesprochen worden.

Die Firma Grovendo UG lässt dem Empfänger der Abmahnung durch Rechtsanwalt Muffert vorhalten, dass sie diverse technische Produkte als Onlinehändlerin vertreibe, so insbesondere eine Unterputz-Lautsprecher-Anschlussdose auf Amazon.de. Dieses Produkt würde durch die Firma Grovendo UG allerdings als „Markenbündel“ im Set mit der „Stylotec ® LED-Leuchte“ angeboten. Innerhalb der Produktbeschreibung heiße es: „im Set mit der Stylotec ® LED-Mini-Leuchte für den Schlüsselbund“. Im Rahmen der wesentlichen Produktmerkmale sei nochmals ausgeführt, dass das Produkt im Set mit der Stylotec ® LED-Leuchte angeboten würde. Außerdem sei die Firma Grovendo UG Herstellerin – unterhalb der Produktüberschrift sei ausgewiesen „von Grovendo“, so Rechtsanwalt Muffert in seiner Abmahnung weiter.

Zudem sei die Firma Grovendo UG Inhaberin der beim „deutschen Marken und Patentamt“ unter der Nummer 30201142075 eingetragenen Marke „Stylotec“. Auch liege ein eingetragenes Geschmacksmuster „beim deutschen Marken und Patentamt“ unter der Nummer 42011003567.7 vor.

Rechtsanwalt Philipp Muffert weist den Empfänger der Abmahnung wohl deshalb darauf hin, dass sich die Firma Grovendo UG die Prüfung und Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche ausdrücklich vorbehalte. Ebenso lässt die Firma Grovendo UG durch RA Muffert ankündigen, den Verstoß der Amazon-Rechtsabteilung zur weiteren Prüfung zu melden, dies könne, so Rechtsanwalt Muffert, dazu führen, dass die Verkaufsberechtigung bei Amazon eingeschränkt oder aufgehoben werde.

Sodann lässt die Grovendo UG wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz, Auskunftserteilung und Kostenerstattung behaupten, zu deren Erfüllung entsprechende Fristen gesetzt werden.

Mit ihrer weiteren Abmahnung, die ebenfalls durch Rechtsanwalt Philipp Muffert ausgesprochen worden ist, versucht die Eschweiler Firma Grovendo UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Günnewig, sodann dagegen vorzugehen, dass der Empfänger der ersten Abmahnungen weitere Sachverhaltsrecherchen angestellt und sich dabei an die Betreiber der Internetplattform Amazon gewandt hat. Die Firma Grovendo UG sieht hierin einen "aktiven unlauteren Angriff" auf ihr Unternehmen und verlangt erneutes Unterlassen und Abmahnkostenerstattung.

In den uns vorliegenden Fällen konnten wir jedoch nicht empfehlen, die der Abmahnung jeweils beigefügte und durch Rechtsanwalt Philipp Muffert vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese so vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen enthalten erhebliche Risiken, die existenzielle Gefahren für den Empfänger der Abmahnung darstellen.

Auch im übrigen ergeben sich aus den Abmahnungen mehrere Indizien, die auf den sogenannten Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG hindeuten. Vor diesem Hintergrund werden die Abmahnungen ebenfalls zu würdigen sein.


UPDATE 13.06.2014: Klage eingereicht / auf Abmahnung verzichtet

In einem der abgemahnten Fälle hat RA Philipp Muffert Hauptsacheklage für die Firma Grovendo UG (haftungsbeschränkt), Eschweiler, vertreten durch Maximilian Günnewig, eingereicht. Damit bekommt die abmahnende Firma Grovendo UG die Möglichkeit, sich auch vor Gericht gegen den Verdacht des Abmahnmissbrauchs zu verteidigen.

Ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, wird das weitere Verfahren zeigen - wir werden zu gegebener Zeit berichten.

Erfreulich dafür schon jetzt in einem anderen Fall: Die Grovendo UG (haftungsbeschränkt) hat auf die mir ihrer weiteren Abmahnung behaupteten Ansprüche vollumfänglich sowie verbindlich verzichtet.



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Kommentare (1)

  • Ralf

    17 Juni 2014 um 21:05 |
    Deren Vorgehen klingt nach leeren Kassen.
    Armes Deutschland.

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