Abmahnung Goss Reise GmbH
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Goss Reise GmbH, Mailänder Passage, 50765 Köln, durch die Kanzlei Sandhage vor.
Die Firma Goss Reise GmbH betreibt nach eigenen u.a. auf der Handelsplattform eBay unter dem Verkäufernamen „friseurbox" einen Versandhandel und ist dort mit dem Verkauf von Haushaltsgeräten aus dem Sortiment Pflege und Wellness befasst. Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit verwendet die Firma Goss Reise GmbH die unterschiedlichsten Fotos, an welchen sie die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt.
Sodann beanstandet die Firma Goss Reise GmbH in ihrer Abmahnung die unberechtigte Verwendung eines solchen Bildes und lässt ausführen:
„Lichtbildwerke stellen urheberrechtliche Schutzgegenstände gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG dar. Das Foto wird als Lichtbild nach § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung durch Sie verstößt gegen das Urheberrecht nach den §§ 15 ff. UrhG. Sie haben die Verwendung der Fotos damit sofort einzustellen und nach § 97 UrhG zu unterlassen. Sie müssen deswegen dafür sorgen dass die Lichtbilder aus dem Internet entfernt werden und endgültig nicht mehr sichtbar sind. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Bilder von allen Ihren Servern zu löschen, so dass sie keinesfalls mehr aufzurufen sind. Angebote sind zu beenden, damit die Lichtbilder nicht länger veröffentlicht werden.
Das bloße entfernen der Lichtbilder reicht zur Erfüllung der Unterlassungsansprüche meiner Mandantin allerdings nicht aus. Eine einmalige Rechtsverletzung indiziert die Vermutung der sogenannten Wiederholungsgefahr. Diese kann nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.
[...]
Meine Mandantin hat zudem gemäß § 97 UrhG Anspruch auf Schadenersatz. Sie sind noch nicht allzu lange auf der Handelsplattform eBay tätig, so dass meine Mandantin mangels anderweitiger Informationen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von einem minimalen und absolut untersten Nutzungsentgelt von 250,00 EUR je Foto ausgeht. Da Sie bei der Verwendung des Fotos außerdem nicht die Bildquelle nicht angegeben haben, wird der Urheberrechtsverstoß verschärft. Nach der Rechtsprechung lässt sich die Lizenzgebühr wegen des unterlassenen Bildquellennachweises verdoppeln.
Der von Ihnen zu leistende Schadensersatzbetrag beträgt danach also insgesamt 500,00 EUR. Zusätzlich sind Sie gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG verpflichtet die Kosten meiner Inanspruchnahme zu übernehmen. Der Gegenstandswert setzt sich zusammen aus dem Unterlassungsanspruch, der hier mit 4.000,00 EUR angesetzt wird und darüber hinaus aus dem zu zahlenden Lizenzschadensersatz, der 500,00 EUR beträgt.“
Ausgehend von diesem Streitwert in Höhe von 4.500 EUR werden seitens der Kanzlei Sandhage Kosten der Abmahnung in Höhe von 413,90 EUR netto geltend gemacht.
Die der Abmahnung der Goss Reise GmbH beigefügte Unterlassungserklärung ist deutlich zu weit gefasst. Hier sollte dringend anwaltliche Beratung eingeholt werden. Gerne können Sie uns dazu ansprechen.