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Abmahnung Global Merchandising Services Limited

Abmahnung der Global Merchandising Services Limited - Marke „Lemmy"


Abmahnung Global Merchandising Services Limited

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Global Merchandising Services Limited, 55 Loudon Road, St. John's Wood, London NW8 ODL, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, durch die Kanzlei GUTSCH & SCHLEGEL vor.

Nach Angaben in dieser Abmahnung handelt es sich bei der Global Merchandising Services Limited um einen der weltweit größten Auswerter von Merchandisingrechten der Musik- und Unterhaltungsbranche. Zu diesem Zweck verfüge die Global Merchandising Services Limited über Lizenzen einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musikbands, Einzelkünstler und Unterhaltungsveranstaltungen.

Insbesondere habe die Global Merchandising Services Limited die Marken- und Namensrechte an der Bezeichnung „Lemmy" weltweit exklusiv lizenziert.

Die vorbenannte Marke (EUTM 014971485) sei insbesondere für Waren der Nizza-Klasse 32 – alkoholische Getränke - eingetragen. Kraft jahrzehntelanger Benutzung insbesondere im Zusammenhang mit Merchandisingprodukten der Musikgruppe „Motörhead" bzw. ihres unter dem Namen „Lemmy" weltbekannten Frontmannes, lan Fraser Kilmister, handle es sich darüber hinaus um eine bekannte Marke. Die lizenzierten Rechte umfassen auch und insbesondere die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) des unter dem Namen weltweit bekannten lan Fraser „Lemmy" Kilmister. Vorsorglich weist die Global Merchandising Services Limited darauf hin, dass der Tod des Herrn Kilmister auf die bestehende Rechtelage keinerlei Auswirkung habe.

Sodann beanstandet die Global Merchandising Services Limited den Verkauf mehrerer Bierdosen unter Verwendung des Namens „Lemmy". Die beanstandeten Artikel seien niemals von der Global Merchandising Services Limited hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden. Die Verwendung des lizenzierten Namens zur Bewerbung und zum Vertrieb von Merchandisingprodukten im geschäftlichen Verkehr ohne die erforderliche Zustimmung der Global Merchandising Services Limited verletze die ausschließlichen Rechte der Global Merchandising Services Limited, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts des verstorbenen Namensträgers (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) folgen.

Die Global Merchandising Services Limited lässt insofern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.

Weiter soll der Empfänger der Abmahnung schriftlich Auskunft über die Herkunft und die Anzahl der Produkte und erfolgten Verkäufe durch Angabe über den vollständigen Namen und die Anschrift des bzw. der Hersteller und des bzw. der Lieferanten sowie anderer Vorbesitzer und die Menge der jeweils bestellten, erhaltenen und verkauften Vervielfältigungsstücke sowie über den durch den Verkauf erzielten Gewinn erteilen.
Vorbehaltlich der erteilten Auskunft beziffert die Global Merchandising Services Limited den Schadensersatzanspruch aufgrund des außerordentlich hohen Wertes des vorliegend verletzten Rechts nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie auf einen Betrag in Höhe von wenigstens EUR 500.

Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten in Höhe von 965 EUR erstatten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Global Merchandising Services Limited erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Update 01/2021: Weitere Abmahnung der Global Merchandising Services Limited
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Global Merchandising Services Limited durch die Kanzlei Gutsch Schlegel vor. Von dieser Abmahnung ist die Wort-Bildmarke  „Motörhead England“ (EUIPO Anmeldenummer: 009439084) betroffen. Als Marke sei das vorbenannte Zeichen insbesondere für Waren der Nizza-Klassen 6 und 16 eingetragen.
Kraft jahrzehntelanger Benutzung insbesondere im Zusammenhang mit Merchandisingprodukten der Musikgruppe „Motörhead" handele es sich darüber hinaus um eine bekannte Marken.
Insofern fordert die Global Merchandising Services Limited Unterlassung, Auskunft, Vernichtung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes von mindestens 2.500 EUR ein. Weiter werden mit der Abmahnung der Global Merchandising Services Limited Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.927,10 geltend gemacht. Insofern kann weitgehend auf die Abmahnung der Pink Floyd (1987) Ltd. verwiesen werden.

Update 07/2021: Weitere „Motörhead-“ Abmahnung
Uns geht eine weitere Abmahnung der Global Merchandising Services Limited aus England durch die Kanzlei Gutsch Schlegel vor.

In der Abmahnung wird Bezug genommen auf die Marken „Motörhead“ (EUIPO Anmeldenummer: 009317082) sowie Wort-/Bildmarke (EUIPO Anmeldenummer: 009439084). Ferner habe die Global Merchandising Services Limited die ökonomischen Rechte am Bildnis des unter dem Namen „Lemmy“ bekannten lan Fraser Kilmister weltweit exklusiv lizenziert.

Im Übrigen kann weitestgehend auf Vorstehendes verwiesen werden. Vorbehaltlich der vom Abgemahnten zu erteilenden Auskunft beziffert die Global Merchandising Services Limited den ihr angeblich zustehenden Schadensersatzanspruch aufgrund des außerordentlich hohen Wertes der vorliegend verletzten Rechte nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie mit einen Betrag in Höhe von wenigstens EUR 5.000 EUR.

Der Empfänger der Abmahnung soll insofern Auskunft erteilen über
- den vollständigen Namen und die Anschrift des bzw. der Hersteller und des bzw. der Lieferanten sowie anderer Vorbesitzer,
- die gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die die Artikel bestimmt waren,
- die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren sowie
- über die Preise, die für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezahlt wurden.


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