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Abmahnung Gabi Schmidt


Abmahnung Gabi Schmidt © Peter Atkins - Fotolia.com

Uns geht eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Gabi Schmidt durch die Rechtsanwälte KWP – Kugler Weingärtner und Partner zu.


Mit dieser Abmahnung lässt Frau Schmidt die Verletzung ihres Urheberrechts an einem Bild geltend machen, welches auf der Online-Bilddatenbank www.pixelio.de durch sie veröffentlicht wurden.


In der Nutzungsbedingungen von pixelio.de ist festgelegt, dass

„der Nutzer in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen hat: ‚© Fotografenname / PIXELIO'“.

Mit der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Kugler, Weingärtner und Partner im Namen der Frau Gabi Schmidt neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Schadensersatz.

Wir raten davon ab, die von Frau Gabi Schmidt mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.

Fotos von Fotolia, Pixelio, Aboutpixel und Project Photos rechtskonform im Internet nutzen. Eine Übersicht über die Anforderungen der einzelnen Archive in Bezug auf die Urhebernennung und sonstige Anforderungen.


Update 10.12.2012: Erneut gehen uns urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei pixel.law im Auftrag der Frau Gabi Schmidt zu.

Der Empfänger der Abmahnung der Frau Gabi Schmidt wird durch die Kanzlei pixel.law aufgefordert, in der Abmahnung näher bezeichnete Verletzung des Urheberrechts der Frau Gabi Schmidt zu beseitigen, die in der Abmahnung näher bezeichnete Verletzung des Urheberrechts der Frau Gabi Schmidt künftig zu unterlassen, die beigefügte schriftliche Erklärung zur Unterlassungsverpflichtung datiert und unterschrieben bis spätestens zu einem bestimmten Datum an die im Briefkopf genannte Telefaxnummer und im Original an die ebenfalls im Briefkopf genannte Kanzleianschrift zu senden, um hiermit den Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung abzuwenden, an Frau Gabi Schmidt einen Schadensersatz in Höhe von 1200 € zu zahlen sowie Frau Gabi Schmidt von den mit der Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 546,69 € freizustellen.

In der Abmahnung lässt Frau Gabi Schmidt weiter ausführen, dass das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung an einem Bild grundsätzlich alleine dem Urheber selbst zustehen würde. Dritte könnten dieses Recht alleine aufgrund eines so genannten Lizenz-oder Nutzungsrechts für sich in Anspruch nehmen. Hierfür würde es grundsätzlich des Abschlusses eines Lizenzvertrages mit dem Urheber bedürfen. Ein solches vertragliches Nutzungsrecht sei im konkreten Fall durch Frau Gabi Schmidt nicht eingeräumt worden, wodurch die vorstehend beschriebene öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich erfolgt sei.

Der Abmahnung der Frau Gabi Schmidt liegt eine Rechnung über ein Motiv "Knirps unter Wasser" in Höhe von 600 € bei. Hier fällt zunächst auf, dass sich das in der Rechnung genannte Motiv von dem in der Abmahnung genannten Motiv durch den Namen unterscheidet. Auch liegen uns mehrere Abmahnungen vor, bei denen das der Fall ist. Hier stellt sich diesseits die Frage, warum Frau Gabi Schmidt hier nicht mit der Abmahnung eine Rechnung über das in der Abmahnung genannte Motiv als Anlage beigelegt?

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Frau Gabi Schmidt durch die Kanzlei pixel.law erhalten haben, raten wir dringend davon ab, diese Abmahnung der Kanzlei pixel.law als Massenabmahnung oder reine Abzocke abzutun. Auch können wir nicht anraten, die mit der Abmahnung der Frau Gabi Schmidt übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung, so wie mit der Abmahnung gefordert, ohne entsprechende Änderungen an die Kanzlei pixel.law zurückzusenden.

Update 03.01.2013: Offensichtlich hat die Kanzlei Pixellaw in Bezug auf den geforderten Beseitigungsanspruch die „Strategie“ geändert. Wurde bis daher immer ausschließlich die komplette Entfernung des streitgegenständlichen Bildes gefordert, werden nun zwei Möglichkeiten zur Auswahl gestellt. Hierzu ist in einer aktuellen Abmahnung der Frau Gabi Schmidt zu lesen:

„Hierzu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:

• die komplette Entfernung der Fotografie "XXXX" von der von Ihnen verantwortlich betriebenen Website

oder

• die eindeutige und erkennbare Nennung des Namens unserer Mandantin als Urheberin und des Bildportals pixelio als Bildquelle in folgender Form: „Ⓒ s.media / PIXELIO“
Wir weisen darauf hin, dass es grundsätzlich erforderlich ist, diese Benennung unmittelbar an der Abbildung selbst vorzunehmen, eine bloße Nennung in einem Verzeichnis genügt hingegen nicht (vgl. Wandtke/ Bullinger,UrhR, § 13 Rn 25).“

Offensichtlich hat man sich darauf besonnen, dass bei Bildern der Frau Gabi Schmidt die nach wie vor bei pixelio angeboten werden, auch eine entsprechende Kennzeichnung ausreicht, eine vollständige Entfernung gerade nicht erforderlich ist.

Update 08.01.2013: Offensichtlich wurde der Account der Frau Gabi Schmidt bei pixelio gelöscht. Derzeit sind dort keine Bilder der Frau Schmidt mehr abrufbar.

Update 15.02.2013:Uns gehen weitere urheberrechtliche Abmahnungen der Frau Gabi Schmidt durch die Kanzlei Pixellaw zu. Inhaltlich bleiben diese Abmahnungen der Kanzlei Pixellaw beim Gleichen. In der letzten uns vorliegenden Abmahnung wird jedoch der von Frau Gabi Schmidt angeblich in Bezug auf das Bild „Knirps unter Wasser“ abgeschlossene Lizenzvertrag vorgelegt:

Lizenzvertrag Gabi Schmidt


Ihr Ansprechpartner

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