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Abmahnung Frau Claudia Lüdtke durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage


Frau Claudia Lüdtke lässt durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen.

Betroffen von der Abmahnung ist das Marktsegment

- Kosmetikprodukte

Mit der Abmahnung wird das Internetangebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstandet. Konkret lässt Frau Claudia Lüdtke rügen:

- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40-Euro-Klausel).

Frau Claudia Lüdtke lässt sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf durch Rechtsanwalt Sandhage vorformulierte Unterlassungserklärung bei, nach der eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung versprochen werden soll.

Ebenfalls sollen Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € erstattet werden – den Streitwert beziffert RA Sandhage entsprechend mit 10.000,00 €.

Wir können nicht empfehlen, die mit der Abmahnung der Frau Claudia Lüdtke übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen oder völlig ungeprüft abzugeben. Ebensowenig können wir empfehlen, diese Abmahnung als bloße Abzocke oder unberechtigte Massenabmahnung abzutun.

Weitere Informationen zu Abmahnvorgängen der Kanzlei Sandhage finden Sie [HIER]...

UPDATE 14.06.2011:

Uns liegen neue Informationen über die Abmahnungen vor, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Frau Claudia Lüdtke ausgesprochen hat.

Nach diesen uns vorliegenden Informationen

- sei Herrn RA Gereon Sandhage keine Vollmacht erteilt worden, gegen einen Mitbewerber anwaltlich vorzugehen,

- sei die Kanzlei Sandhage zu keiner Zeit durch Frau Lüdtke damit beauftragt worden, im Rahmen des Wettbewerbsrechts (Abmahnung von Mitbewerbern) tätig zu werden,

- sei die Kanzlei Sandhage ausschließlich mit einer Mietrechtsangelegenheit der Frau Lüdtke vertraut gewesen,

- habe Frau Lüdtke weder gewollt noch beabsichtigt, gegen einen Mitbewerber mit einem Abmahnschreiben vorzugehen,

- hätte die Kanzlei Sandhage - nach dem Verständnis der Frau Lüdtke - ausschließlich im eigenen Namen und ohne Auftrag gegenüber einem Abgemahnten und ggf. gegenüber anderen Betroffenen gehandelt.


Weiter soll Frau Lüdtke bereits die Kündigung des Mandatsverhältnisses gegenüber der Kanzlei Sandhage erklärt haben.

Wir danken für die Weiterleitung dieser Informationen!

UPDATE 20.06.2011:

RA Sandhage meldet sich zu Wort und teilt uns mit,

- dass ihm Frau Claudia Lüdtke nicht nur Auftrag u. Mandat zum Ausspruch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen erteilt habe,

- dass ihm auch schriftliche Vollmachten ausgehändigt worden seien sowie

- dass seine Mandantin durch die drastischen Anrufe von verschiedenen Kollegen einigermaßen irritiert sei sowie

- dass die Frage, ob und welche Mandate durch die Kanzlei Sandhage fortführt würden, von einem weiteren Gespräch mit den Eheleuten Lüdtke abhängig gemacht würde.


Diese Äußerungen stehen jedoch im Widerspruch zu zwei - uns vorliegenden - eidesstattlichen Versicherungen der Frau Lüdke.

Ferner liegt uns ein Schreiben der Frau Lüdke vor, nach dem das Mandatsverhältnis mit der Kanzlei Sandhage bereits am 13.06.2011 per Telefax "widerrufen" worden sein soll.

 

 

 


Ihr Ansprechpartner

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