Abmahnung Frau Angelika Rink durch Kanzlei Faustmann - Neumann Rechtsanwälte
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Angelika Rink, Breisach, vertreten durch die Anwaltskanzlei Faustmann – Neumann aus Düsseldorf, vor. Frau Angelika Rink handelt auf der Plattform eBay unter dem Benutzernamen „feinkost-rink“. Weiter betreibt Frau Angelika Rink die Internetseite feinkost-rink.de.
Betroffen ist das Marktsegment:
- Feinschmecker
- Nahrungsmittelspezialitäten, u.a. Spezialsalz
Mit der von Rechtsanwalt Philip Hix der Kanzlei Faustmann - Neumann Rechtsanwälte verfassten Abmahnung lässt Frau Angelika Rink das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstanden.
Konkret wird gerügt:
- keine Grundpreisangaben in unmittelbarer Nähe zum Endpreis
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (sog. 40-Euro-Klausel)
- unzulässige Vereinbarungen innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- fehlender Hinweis, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzen die Rechtsanwälte Faustmann Neumann einen Streitwert von 20.000,00 EUR an und fordern Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 924,40 EUR (1,4 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).
Ferner wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben der Kanzlei Faustmann Neumann liegt eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von 3.500,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vereinbart werden soll.
Es fällt auf, dass der Entwurf der Unterlassungserklärung der Kanzlei Faustmann - Neumann Rechtsanwälte nicht auf nur auf Wettbewerbsprodukte bezogen ist, sondern auf Waren im allgemeinen.
Weiter enthält die durch die Kanzlei Faustmann - Neumann Rechtsanwälte übersandte Unterlassungserklärung einen Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung von Frau Angelika Rink.